Geblitzt in Nortorf, L 328- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder schon Bußgeldbescheid erhalten und zwar mit dem Vorwurf des Überschreitens der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h? Dann kann Ihnen die Hilfe eines erfahrenen Verteidigers die drohenden Folgen ersparen. Denn dank der Fehlerquellen und Schwächen des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed sind die Erfolgschancen für einen Einspruch sehr gut.

Dieses Gerät sendet Laserimpulse aus, welche die Landstraße auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel abtasten. Von den ankommenden Fahrzeugen zurückgesandt, ermöglichen sie die Erfassung von Daten, welche die Grundlage für eine Ort- Zeit- Berechnung sind. Deren Ergebnis soll die gefahrene Geschwindigkeit sein.

Dieses simple Messprinzip hat aber eklatante Schwächen. So führt die Länge der Messstrecke zu einer Signalauffächerung, die natürlich auch eine Verzerrung der Rückstrahlsignale verursacht. Schon allein aus diesem Grund werden auf etwa der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angegeben. Bei Kolonnenfahrten werden fast immer mehrere Fahrzeuge zeitgleich vom Gerät erfasst. Dann ist der Bußgeldbehörde kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Oft wird beim Aufbau der Messwinkel nicht exakt genug eingestellt. Die Folge sind dann immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, muss die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt werden. Befindet sich in der Messakte kein zertifizierter Nachweis, dass die eingesetzten Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, liegt ein Beweisverwertungsverbot vor.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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