Geblitzt in Nortorf-Schotten, B5, Abschnitt 200, km 2,6, beidseitig- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle des Kreises Dithmarschen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h vorgeworfen? Dann lohnt es sich, die angedrohten Strafen nicht zu akzeptieren. Denn das hier aufgebaute Lasermessgerät vom Typ PoliScan Speed ist für seine zahlreichen Fehlerquellen gerichtsbekannt und liefert so die besten Argumente für den Erfolg eines Einspruchs.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Laserimpulse erfassen die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern und werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dadurch erfassten Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Jedoch schon die Länge der Messstrecke führt zu einer Signalauffächerung, die eine Verzerrung der Rückstrahlsignale verursacht. Schon aus diesem Grund sind etwa die Hälfte aller Messungen fehlerhaft. Außerdem kommt es bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Auto gemessen wurde. Ebenfalls ist der Messsensor sehr häufig nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet. Die Folge sind immer überhöhte Geschwindigkeitsangaben. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, kann der Verwertung der Messung widersprochen werden. Dies gilt auch, wenn sich in der Messakte kein Nachweis findet, dass die eingesetzten Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele seiner Verfahren werden eingestellt oder enden mit einem Freispruch.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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