Geblitzt in Oeversee, Bilschau, L 317, Bundesstraße, Einm. Am Krug- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Schleswig- Flensburg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vor. Bevor Sie diesen Vorwurf und die damit verbundenen Strafen akzeptieren, lohnt es sich, die Messung mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers überprüfen zu lassen. Denn geblitzt wird hier mit einem sogenannten Lichtschrankenmesssystem des Typs ESO ES 1.0, welches trotz seiner seit langem bekannten Fehleranfälligkeit immer noch eingesetzt wird. Das liegt unter anderem daran, dass Lichtschranken-Blitzer im Vergleich zu Laserblitzern, Piezokristall-Messgeräten und Radarfallen günstiger sind.

Die Funktionsweise dieses Geräts ist einfach erklärt. Auf einer Strecke von 25 Meter queren Laserimpulse im rechten Winkel die Fahrbahn. Ankommende Fahrzeuge unterbrechen die jeweiligen Strahlen, was eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit ermöglicht. Durch eine Weg- Zeit- Berechnung wird dann die Geschwindigkeit ermittelt.

Häufig werden aber die Sensoren nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet. Dann führt schon die kleinste Abweichung zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Auch Reflektionen an unebenen Fahrzeugteilen sind eine solche Fehlerquelle. Befinden sich während der Messung im Messbereich zwischen Messlinie und Fotopunkt zwei oder mehr  Fahrzeuge, ist keine eindeutige Zuordnung der Messwerte möglich. Vor dem eigentlichen Aufbau müssen die Beamten zwei Testfotos anfertigen, um die Messlinien und den Fotopunkt zu dokumentieren. Fehlt dies in der Messakte, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Dies gilt auch, wenn ein Schulungsnachweis für das Messpersonal fehlt oder die Geräteeichung abgelaufen ist.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Alle von Rechtsanwalt Junge vor dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg verteidigten Verfahren wurden eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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