Geblitzt in Oldenburg, A 1, km 109,125, Rtg. Puttgarden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Ostholstein macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vor? Dann lohnt es sich die Messung mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers anzufechten. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed, welches durch seine Unzuverlässigkeit die beste Garantie für den Erfolg eines Einspruchs ist. Denn wegen ihm werden bei dieser Messstelle überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt. Meist genügt dafür schon der Nachweis einer Fehlfunktion und von denen finden sich hier viele.

Die Arbeitsweise dieses Geräts ist einfach erklärt. Der Blitzer sendet ununterbrochen Laserstrahlen aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Die in dem Messbereich befindlichen Fahrzeuge reflektieren diese Impulse und senden sie zu dem Messsensor zurück. Die dabei gewonnenen Daten sind dann die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. Wird der eingegebene Grenzwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Aber schon die hier eingestellte überlange Messstrecke ist eine der größten Fehlerquellen. Denn durch sie kommt es zu einer unbeabsichtigten Auffächerung der ausgesandten Strahlen und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse und einer massiven Verfälschung der Messwerte. Schon diese Fehlfunktion tritt so häufig auf, dass allein wegen ihr etwa jede zweite Messung falsch ist. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich treten außerdem Ungenauigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann liegt kein sicherer Nachweis vor, dass auch wirklich das Auto auf dem Foto gemessen wurde. Der Messsensor muss nach den Herstellervorgaben genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Aber sehr häufig ist die Justierung beim Aufbau nicht exakt genug und dann führen schon minimalste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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