Geblitzt in Plön, B 430, Ascheberger Str. 71, Richtung Plön- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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In Ihrem Briefkasten ist ein Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Kreises Plön, in dem Ihnen ein Geschwindigkeitsverstoß bei dieser Messstelle vorgeworfen wird? 

Zwar können die drohenden Strafen teuer werden, jedoch sind die Erfolgsaussichten eines Einspruchs hier sehr gut.

Das Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird nämlich mit einem mobilen Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed FM1 gemessen.  Dessen gerichtsbekannte Fehleranfälligkeit liefert hier die besten Argumente um die Messung  für nichtig zu erklären.

Die Laserstrahlen des Blitzers tasten einen Straßenbereich auf einer Länge von 75 Metern ab. Dies führt aber naturgemäß zu einer Impulsaufweitung. Die darauf beruhende Datenerfassung ist daher fehlerhaft und die Ursache, dass auf mindestens jedem zweiten Bußgeldbescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben werden.

Der Messwinkel muss genau auf die Fahrbahnneigung abgestimmt sein. Oft geschieht die Einstellung nicht genau genug und dann führt schon die geringe Abweichung um ein Grad zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Befinden sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Blitzers, kann es zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung kommen. Dann ist es nicht sicher, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich von dem abgebildeten Pkw gefahren wurde.

Die Messung wird ebenfalls verworfen, wenn sich in der Messakte kein zertifizierter Nachweis findet, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden.

Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihen annulliert und ein Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dessen Fehlerauswertung ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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