Geblitzt in Ratekau, auf der A 1, bei km 64,875, in Rtg. Puttgarden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h überschritten?

Dann kann der Geschwindigkeitsverstoß teuer werden. Schon bei mehr als 20 km/h  zuviel sind ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen.  Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Doch hier kann die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers die Strafen verhindern. Ein sicherer Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs sind die Fehlerquellen des hier verwendeten Lasermessgeräts vom Typ Poliscan Speed.

Der Erfassungsbereich des Blitzers beträgt 10 bis 75 Meter. in diesem tasten Laserimpulse in einem rechten Winkel die Fahrbahn ab und zwar 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s. Fährt ein Fahrzeug in diese Strahlen hinein, startet eine Laser- Puls- Laufzeitmessung. Die dabei ermittelte Objektkontur ergibt sich daraus, dass das Fahrzeug die Lichtimpulse mit verschiedenen Teilen reflektiert und zurücksendet. Gleichfalls kann die Fahrzeit für die Strecke gemessen und dadurch die Geschwindigkeit berechnet werden.

Die Länge der Messstrecke bedingt aber eine Signalaufweitung. Der dadurch entstehende Signalpegel führt zu einer Verzerrung der empfangenen Signale und damit einer falschen Berechnung. Aus diesem Grund werden bei mindestens jeder zweiten Messung falsche Geschwindigkeiten angegeben.

Die Kamera wird erst nach der Geschwindigkeitsberechnung ausgelöst. Aus diesem Grund kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung, sobald sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich befinden. Dann ist nicht sicher, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Vor der Inbetriebnahme des aufgebauten Geräts müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig und ordnungsgemäß dokumentiert, darf die Messung nicht verwertet werden.

Sehr oft ist der Messwinkel nicht genau eingestellt. Dann kommt es zu sogenannten "Schrägmessungen", bei denen automatisch überhöhte Geschwindigkeiten angezeigt werden.

Findet sich in der Akte kein Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, ist die Messung zu verwerfen.

Ebenfalls ist häufig die Geräteeichung abgelaufen. In diesen Fällen ist die gesamte Messreihe zu verwerfen oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Fallakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Foto(s): andreas junge

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