Geblitzt in Reher, B 430, Abschnitt 40, km 0,4, Rtg. Hohenwestedt- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!
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Ihnen wird von der Bußgeldstelle des Kreises Dithmarschen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h vorgeworfen? Zwar drohen dann hohe Strafen, aber ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen diese ersparen.
Hauptargumente für den Erfolg Ihres Einspruchs sind dann die Schwächen und Fehlerquellen des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ Poliscan Speed. Dessen Messprinzip ist einfach erklärt.
Die Messwertbildung kommt wie folgt zustande. Es werden Laserstrahlen im Infrarotbereich ausgestrahlt und zwar 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Aufweitung auf 45 mal 140 cm auf 75 m. Fährt in diese Strahlenaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser- Puls- Laufzeit- Messung. Die dabei ermittelte Objektkontur ergibt sich daraus, dass das Fahrzeug die Lichtimpulse mit verschiedenen Teilen reflektiert und zurücksendet, wodurch sich ein dreidimensionales Bild ergibt. Dieses wird in einem kartesischen System erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen, aus welcher sich letztlich die Durchschnittsgeschwindigkeit ergibt.
Aber die Länge der Messstrecke führt zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Hierdurch treten Fehler bei der Datenauswertung auf, in deren Ergebnis auf ca. 50 % aller Bußgeldbescheide falsche Geschwindigkeiten angegeben werden. Ist der Messwinkel nicht exakt eingestellt, führt schon die geringe Abweichung von einem Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Die Länge der Messstrecke führt auch dazu, dass oft mehrere Fahrzeuge zeitgleich vom Blitzer erfasst werden. Dann kann nicht sicher nachgewiesen werden, bei welchem und ob überhaupt die behauptete Geschwindigkeit gemessen wurde. Findet sich in der Akte kein Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, darf die Messung nicht verwertet werden. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist.
Schon diese kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung zur Verfügung stehen.
Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird.
Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.
Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.
Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. Überdurchschnittlich viele seiner Verfahren enden mit einem Freispruch oder einer Verfahrenseinstellung.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.
Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

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