Geblitzt in Rickling, B 205, Abschnitt 65, km 0,2- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Bad Segeberg wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann zögern Sie nicht, den Vorgang durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn das hier verwendete Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed ist derart fehleranfällig, dass überdurchschnittlich viele Bußgeldbescheide im Einspruchsverfahren aufgehoben werden.

Die Arbeitsweise dieses Blitzers ist einfach erklärt. Das Gerät versendet Laserstrahlen, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese Impulse werden von den ankommenden Fahrzeugen bzw. deren Karosserie reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Dabei werden Daten erfasst, mit deren Hilfe eine Weg- Zeit- Berechnung durchgeführt wird, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber durch die Länge der Messstrecke kommt es zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die damit verbundene Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass schon aus diesem Grund etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Nach den Herstellervorgaben muss der Messsensor exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft ist aber die Ausrichtung beim Geräteaufbau nicht exakt genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Befinden sich zeitgleich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich können Ungenauigkeiten bei der Objekterfassung auftreten. Dann ist nicht sicher nachweisbar, dass auch tatsächlich das abgebildete Auto gemessen wurde. Fehlt ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.



Foto(s): Andreas Junge

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