Geblitzt in Sachsenwald, L 314, AB 013, Km 2,640- Fehlerhafte Messung!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgeworfen? Dann lohnt es sich das Verfahren durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn die Einstellungsquote im Einspruchsverfahren ist hier überdurchschnittlich hoch. Der Hauptgrund ist fast immer die Unzuverlässigkeit des hier zum Einsatz gekommenen Lichtmessverfahrens. Zwar wird dieses in Schleswig- Holstein noch häufig angewandt, aber seine Fehlerquellen waren schon Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren.

Die Messmethode ist einfach erklärt. Auf einer Länge von 25 Metern queren Laserstrahlen parallel die Fahrbahn. Wird diese Messstrecke durchfahren, ist es möglich die benötigte Fahrzeit und somit die Geschwindigkeit zu bestimmen.

Häufig ist aber durch eine nicht exakte Einstellung der Messsensoren eine Verfälschung der Werte festzustellen. Auch Lichtreflektionen können die Datenerfassung negativ beeinflussen. Bei Spurwechseln kommt es ebenfalls zu  sogenannten "Schrägmessungen", die immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führen. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, ist meist die Zuordnung fehlerhaft oder unsicher. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Findet sich in der Akte kein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, darf die Messung nicht als Beweismittel zugelassen werden. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Unverwertbarkeit Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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