Geblitzt in Scharbeutz, OT Schürsdorf, L 309, Höhe Pflanzenmarkt- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Aufgestellt ist an dieser Messstelle ein Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Wird Ihnen ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen, sind dessen vielfach nachgewiesenen und gerichtsbekannten Fehlerquellen die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer sendet auf einer Messlänge von 75 Metern Laserstrahlen in einem Winkel von 45 Grad aus. Diese erfassen die ankommenden Fahrzeuge und werden zu dem Gerät zurückgesandt. Die hieraus gewonnenen Daten ermöglichen ein Berechnen der auf der Messstrecke gefahrenen Geschwindigkeit.

Allerdings wird die Kamera erst nach der Geschwindigkeitsberechnung ausgelöst. Daher kommt es zu Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung, sobald sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Geräts befinden. Dann kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ob die ermittelte Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde. 

Die Länge der Messstrecke führt zu einer Auffächerung der ausgestrahlten Impulse und damit direkt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die hierdurch verursachte fehlerhafte Datenerfassung führt dazu, dass auf mindestens jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben werden.

Häufig ist der Messwinkel nicht genau eingestellt, dann führt sogar die geringe Abweichung von einem Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht ordnungsgemäß dokumentiert, kann die Messung ebenfalls keinen Bestand haben.

Findet sich in der Akte kein Nachweis dafür, dass die Messbeamten an diesem Blitzertyp geschult wurden, wird die Messung auch verworfen.

Dies gilt ebenfalls, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist, zumindest wird dann ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Pro Jahr betreut er bundesweit  ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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