Geblitzt in Schönbek, A 215, km 1.500, in Rtg. Neumünster, A 7- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h vorgeworfen? Dann zögern Sie nicht, diesen Vorwurf mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers anzufechten. Denn die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind hier überdurchschnittlich gut. Denn aufgebaut ist an dieser Messstelle ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen Fehleranfälligkeit ist die Ursache für fast alle Verfahrenseinstellungen.

Dessen Arbeitsweise ist einfach erklärt. Das Geräte sendet Laserstrahlen aus, welche die Autobahn  auf einer Länge von bis zu 75 Meter erfassen. Sobald ein Fahrzeug in den Messbereich gelangt, reflektiert es diese Signale und sendet sie zu dem Messsensor zurück. Die dadurch gewonnenen Werte ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Aber die für einen Blitzer überlange Messstrecke führt zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die damit verbundene Verfälschung der Messdaten tritt so häufig und massiv auf, dass schon aus diesem Grund etwa 50 % aller Messergebnisse falsch sind. Fast immer befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Geräts. Dann treten sehr oft Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das auf dem Foto abgebildete Auto gemessen wurde. Der Hersteller fordert eine genaue Ausrichtung des Messsensors im rechten Winkel zur Fahrbahn. Häufig ist die Justierung beim Aufbau aber nicht genau genug, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Für eine sichere Messung muss sich in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten befinden. Fehlt diese, ist die Messung unverwertbar. Wird festgestellt, dass die Geräteeichung abgelaufen ist, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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