Geblitzt in Schönbek, auf der A 7, in Höhe km 85,300, Fahrtrichtung Hamburg- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle Schleswig- Holstein wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann droht Ihnen neben einem hohen Bußgeld ab 21 km/h zuviel ein Punkt. Haben Sie Vorbelastungen ist schon bei 26 km/h zu schnell ein Monat Fahrverbot möglich. Aber bevor dies eintritt, lohnt es sich mit Hilfe eines erfahrenen Verteidigers dagegen Einspruch einzulegen. Denn die Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed ist dafür die beste Erfolgsgarantie.

Das Messsystem ist einfach erklärt. Laserimpulse erfassen die Autobahn auf einer Länge vom 75 Meter. Sie werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messsensor zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und damit eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Jedoch führt die Länge der Messstrecke zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die damit verbundene Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass allein aus diesem Grund etwa die Hälfte aller Messergebnisse falsch sind. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Dabei führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Außerdem können Schwierigkeiten bei der Zuordnung auftreten, sobald sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich befinden. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das Auto auf dem Foto geblitzt wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Polizeibeamten, kann Ihr Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler  Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.


Foto(s): andreas junge

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