Geblitzt in Schwentinental, OT Raisdorf, B 76, vor der Kreuzung Vogelsang/Reuterkoppel in Richtung Preetz!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Plön wirft Ihnen vor, Sie hätten an dieser Messstelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h überschritten?

Dann folgt dem Anhörungsbogen innerhalb der nächsten sechs Wochen ein Bußgeldbescheid und dieser kann teuer werden.

Schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h gibt es einen Punkt und ein Bußgeld von 115 €. 

Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, 

ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. 

Diese steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h bis zu einer Maximalstrafe von 800 €, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot, wenn die Überschreitung mehr als 70 km/h betrug.

Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Doch soweit muss es nicht kommen. Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät vom Typ Poliscan Speed. Dessen gerichtsbekannte Schwächen sind die besten Argumente  für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Geschwindigkeitsbestimmung kommt folgendermaßen zustande: Der Erfassungsbereich liegt zwischen 10 und 75 Metern vor dem Gerät. Es werden Laserstrahlen im Infrarotbereich ausgesandt und zwar 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Aufweitung auf 45 mal 140 Zentimeter auf 75 Meter. Fährt ein Fahrzeug in diese Strahlen hinein, startet  eine Laser- Puls- Laufzeit- Messung. Die dabei ermittelte Objektkontur entsteht daraus, dass verschiedene Fahrzeugteile die Signale reflektieren und sich daraus ein dreidimensionales Bild ergibt. Dieses wird in einem kartesischen System erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen, aus welcher sich die Durchschnittsgeschwindigkeit ergibt. 

Allerdings führt die Länge der Messstrecke zu einer Auffächerung der Laserimpulse. Der dadurch entstehende Signalkegel verursacht einer Verzerrung der zurückgestrahlten Impulse. Dies führt zu einer fehlerhaften Berechnung und aus diesem Grund werden bei mindestens jeder zweiten Messung falsche Werte angezeigt.

Das Auslösen der Kamera erfolgt erst nach dem eigentlichen Messvorgang. Hierdurch kann es zu fehlerhaften Zuordnungen kommen. Dann ist es nicht sicher, dass die angezeigte Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde. 

Von größter Bedeutung ist die genaue Einstellung des Messwinkels. Kommt es hier zu Ungenauigkeiten, führt schon die Abweichung von einem Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Der Gerät bildet  aus dem Originaldatensatz Ihrer konkreten Messung ein Messfoto im Format .jpg. Bei der Umwandlung des Originaldatensatzes in das Format .jpg wird automatisch eine sogenannte xml-Datei erstellt, welche Informationen zu Positions- und Zeitangaben des Messvorgangs enthält. Setzt man diese rechnerisch ins Verhältnis und vergleicht diese dann mit dem vorgeworfenen Geschwindigkeitswert, stellt man nicht selten eine Differenz zu Gunsten des Betroffenen fest.

Findet sich in der Akte kein Zertifikat, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, darf die Messung nicht verwertet werden.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder eine sehr hohe Messtoleranz von 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Büros in Kiel und Berlin sowie eine Zweigstelle in Cottbus. Die eventuelle örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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