Geblitzt in Sieverstedt, A 7, km 20,700 in Rtg. Flensburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird von der Bußgeldstelle des Kreises Schleswig- Flensburg ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h vorgeworfen?

Dann lohnt es sich mit der Beantwortung des Anhörungsbogens einen erfahrenen Verteidiger zu beauftragen. Droht doch ansonsten bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h ein Punkt und ab 31 km/h ein Monat Fahrverbot. Fahranfänger müssen zusätzlich mit einer Verlängerung der Probezeit und der Zwangsteilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

Soweit muss es aber nicht kommen. Denn die Fehlerquellen des hier verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dessen Erfassungsbereich liegt zwischen 15 und 75 Metern. Es werden ununterbrochen Laserstrahlen ausgesandt und zwar 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Aufweitung auf 45 mal 140 Zentimeter. Fährt in diesen Strahlenteppich ein Fahrzeug hinein, startet eine Laserpuls- Laufzeit- Messung. Der Blitzer speichert und verarbeitet die hieraus gewonnenen Daten. Es wird die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke ermittelt und damit  die Geschwindigkeit berechnet. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Durch die Länge der Messstrecke kommt es aber naturgemäß zu einer Strahlenaufweitung. Der dadurch entstehende Impulskegel ist bei mindestens jeder zweiten Messung die Ursache für verzerrte Rückstrahlsignale. Diese führen wiederum zu einer fehlerhaften Datenverarbeitung und damit zu unzutreffenden Geschwindigkeitsangaben. Schon allein wegen dieses Serienfehlers sind etwa die Hälfte aller Geschwindigkeitsangaben falsch. Ein häufiger Aufbaufehler ist die ungenaue Einstellung des Scanwinkles. Dieser regelt die Justierung zur vorhandenen Fahrbahnneigung. Schon die Abweichung um ein Grad führt dabei zu einer sogenannten "Schrägmessung" und damit automatisch zu einer überhöhten Geschwindigkeitsangabe. Die Feststellung dieses Fehlers führt in der Regel auch zu einer Einstellung des Verfahrens. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das angebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte der vom Hersteller geforderte Nachweis, dass die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Hat das Gerät keine gültige Eichung,  wird die gesamte Messreihe annulliert und der Beschuldigte freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Bisher wurde alle Verfahren, welche in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Flensburg fielen, eingestellt.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 



Foto(s): Andreas Junge

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