Geblitzt in Stapelfeld, A 1, km 11,075, in Rtg. Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Stormarn wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h vor. Dann lohnt es sich, gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Denn das hier aufgebaute Lasermessgerät vom Typ Poliscan liefert mit seinen Fehlerquellen die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Messstrecke beträgt insgesamt 75 Meter. Diese Länge führt dazu, dass eine Verzerrung der ausgesandten Laserimpulse auftreten kann. Bei mehr als der Hälfte aller Messungen ist dies der Grund für eine falsche Geschwindigkeitsangabe. Außerdem werden häufig mehrere Fahrzeuge zeitgleich vom Blitzer erfasst. Dann führen Schwierigkeiten bei der Zuordnung dazu, dass nicht sicher nachweisbar ist, bei welchem die Messung stattfand. Außerdem muss das Gerät genau parallel zur Fahrbahn und der Signalkegel rechtwinklig zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Oft geschieht die Justierung nicht exakt genug und dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Ist die Geräteeichung erloschen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, ist die Messung ebenfalls nicht verwertbar.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Auswertung der Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge  wertet Ihre Messakte aus und lässt für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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