Geblitzt in Waabs, L 26, Mühlenstraße- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die OWi- Stelle des Landespolizeiamtes Schleswig- Holstein in Neumünster wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h vor? Dann kann die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers die möglichen Strafen verhindern.

Das Hauptaugenmerk ist dabei auf die Schwächen des hier aufgebauten Lichtschrankensystems gelegt. Dieses sendet Laserimpulse aus, welche die Straße im rechten Winkel überqueren. Durchfahrende Pkw unterbrechen diese Impulse und ermöglichen so ein Bestimmen der Fahrzeit auf der Messstrecke. Aus diesen Daten wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Aber sehr oft ist das Gerät nicht genau parallel eingerichtet und der Messwinkel somit nicht exakt. Dann werden automatisch zu hohe Geschwindigkeiten angezeigt.  Bei einem Lichtsignal kommt es nicht selten zu einer Reflexion oder Streuung, welche immer die Messung verfälscht. Dieser Fehler tritt besonders bei Regen oder Nebel auf. Häufig werden auch mehrere Fahrzeuge zeitgleich vom Blitzer erfasst. Dann ist keine sichere Zuordnung möglich, bei welchem die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerät geschult wurden, ist die Messung nicht verwertbar. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung erloschen oder ungültig ist.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Überdurchschnittlich viele seiner Verfahren werden eingestellt oder enden mit einem Freispruch.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.



Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema