⚡️Geblitzt in Zimmern ob Rottweil, BAB 81 FR Oberndorf, km 666,130- Bußgeld und Fahrverbot weg!

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Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz

Am Fahrbahnrand der A 81 bei km 666,130 zwischen Rottweil und Oberndorf am Neckar hat die Verkehrspolizeiinspektion Zimmern o.R. eine Messstelle  eingerichtet, welche durch ihre Lage im Landgerichtsbezirk Rottweil vor dem für alle Autobahnabschnitte in diesem Distrikt zuständigen Amtsgericht Rottweil verhandelt wird.  Die Messbeamten nutzen die meist ein Lasermessgerät vom Typ PoliScanSpeed FM 1, greifen aber auch mitunter auf ein Lasergerät der Marke LTI 20/20 Truspeed zurück.

Messung überprüfen lassen!

Es ist ratsam, einen Anhörungsbogen und vor allem einen Bußgeldbescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe prüfen zu lassen, um Bußgeld, Punkte oder gar ein Fahrverbot abzuwenden. Die Messgeräte  und -verfahren sind fehleranfällig, weil sich die Messbeamten längst nicht immer sich nicht an die jeweilige Bedienungsanleitung halten. Bei Kolonnenfahrten und Überholvorgängen, also wenn sich mehrere Fahrzeugen im Messbereich befinden, treten regelmäßig Fehlzuordnungen auf.

Doch auch bei einwandfreier Messung wird oft kein Fahrverbot ausgesprochen.

 § 4 Abs. 4 BKatV sieht eine Bußgelderhöhung vor, wenn das Gericht von seinem Ermessen Gebrauch macht und ausnahmsweise vom Fahrverbot absieht. 

Das „Abkaufen“ des drohenden Fahrverbotes setzt voraus, dass der Betroffene „Ersttäter“ ist und sich einsichtig zeigt. Das Gericht prüft die Voraussetzungen in jedem Einzelfall.

Als erfahrener Verteidiger in Bußgeldsachen unterstütze ich Sie gerne!


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