Geblitzt: Kiel, Konrad-Adenauer-Damm, Höhe Segeberger Landstr.- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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An dieser Messstelle ist ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed aufgebaut. Dieser Blitzertyp wird zwar immer noch häufig in Schleswig- Holstein und besonders in der Landeshauptstadt eingesetzt. Doch seine Fehleranfälligkeit ist nicht nur gerichtsbekannt, sondern auch der Grund, warum hier überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Dieses Gerät arbeitet mit Laserimpulsen, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Mit Hilfe der dadurch empfangenen Daten wird dann eine Weg- Zeit- Berechnung durchgeführt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber für eine korrekte Datenerfassung überlange Messstrecke führt zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die hierdurch hervorgerufene Verzerrung der Rückstrahlsignale ist so häufig, dass schon wegen dieser Fehlerquelle etwa jede zweite Messung falsch ist. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich, treten sofort Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Der Bußgeldstelle ist dann sehr häufig kein Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft ist auch der Messwinkel von 90 Grad nicht exakt eingestellt, was immer zu übehöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, ist die Messung unverwertbar. Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge dem hier zuständigen Amtsgericht Kiel nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot sind damit ausgeschlossen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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