Geblitzt: Landau a.d. Isar, B 20, Abschnitt 1560, km 0,020 Ri. Straubing- Rat vom Fachanwalt!

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h überschritten haben. 

Dieser Geschwindigkeitsverstoß könnte teure Strafen zur Folge haben. 

Es drohen schon bei einer Überschreitung von mehr als 20 km/h  ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 €. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. 

Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Aber die Erfolgsaussichten für einen Einspruch sind hier sehr gut, denn die besten Argumente liefert hier die gerichtsbekannte Fehleranfälligkeit des verwendeten Lasermessgeräts vom Typ Poliscan Speed.

Dessen Messprinzip funktioniert wie folgt.

Auf einer Messstrecke von 10 bis 75 Metern Länge wird die Fahrbahn von Laserimpulsen abgetastet. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zum Blitzer zurückgesandt. Hinsichtlich des erkannten Fahrzeugs wird im Laufe der Zufahrt auf die Messeinheit durch vielfach wiederholte Messungen und hierbei durchgeführte Weg- Zeit- Berechnungen die Geschwindigkeit berechnet. Aus diesen Geschwindigkeitswerten wird in der Auwerteeinheit eine mittlere Geschwindigkeit für das jeweilige Fahrzeug ermittelt. 

Durch die Länge der Messstrecke kommt es zu einer Auffächerung der Laserimpulse. Der dadurch entstehende Signalkegel führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale und damit einer fehlerhaften Datenverarbeitung.  Deswegen werden bei mindestens jeder zweiten Messung falsche Geschwindigkeiten angezeigt.

Beim Aufbau des Blitzers muss der Messwinkel genau auf die Fahrbahnneigung justiert werden. Oft wird hier nicht mit der nötigen Genauigkeit gearbeitet. Dann führen schon geringste Abweichungen zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Erst nach dem eigentlichen Messvorgang wird die Kamera ausgelöst. Besonders bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern kommt es aus diesem Grund zu Schwierigkeiten mit der Zuordnung. Dann ist nicht sicher, dass die angezeigte Geschwindigkeit auch bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Der Hersteller garantiert eine genaue Messung nur, wenn die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden. Fehlt ein entsprechendes Zertifikat in der Akte, darf die Messung nicht verwertet werden.

Ist die Eichung des Blitzers abgelaufen, wird entweder die gesamte Messreihe verworfen oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen.  Dieses ist  die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema