Geblitzt: Landkreis Mittelsachsen, B 101, Höhe Anschluss BAB 4, FR Dresden, in Ri. Freiberg- Fehler bei der Messung!

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Ihnen wird durch die Bußgeldstelle des Landkreises Mittelsachsen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgeworfen? Dann kann dieser Geschwindigkeitsverstoß innerorts teuer werden. Aber die Chancen stehen hier überdurchschnittlich gut, das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot durch einen erfolgreichen Einspruch zu verhindern. Denn aufgestellt ist hier ein Einseitensensor des Typs ESO 3.0. Dessen Fehleranfälligkeit ist der Hauptgrund, warum hier die Anfechtung der Messung meist erfolgreich ist.

Dieser Blitzertyp hat einen charakteristischen Messbalken, auf welchem sich fünf Sensoren befinden. Diese registrieren auf einer Länge von 25 Meter die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Dies ermöglicht eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber diese Messmethode hat große Schwächen. Schon einfachste Lichtreflexe, wie der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs können die Messwerte massiv verfälschen. Auch das "gepulste" Licht von LED- Scheinwerfern hat diesen Effekt. Weil bei vielen Autos das LED-Licht mehrere Hundert Mal pro Sekunden an- und ausgeschaltet wird (sogenanntes gepulstes Licht), kann die exakte Bestimmung des Umrisses bei Dunkelheit beeinträchtigt und die ermittelte Geschwindigkeit falsch bestimmt werden.  Für eine exakte Messung muss der Messbalken genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Der Aufbau ist aber in diesem Punkt meist nicht akkurat genug. Dann führen schon kleinste Unregelmäßigkeiten zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet, können Schwierigkeiten bei der Zuordnung auftreten. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte in der vorgeschriebene Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal liegt ein Verwertungsverbot vor. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird sogar die Messreihe verworfen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge zuerst Ihre Messakte und lässt dann ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die bei Ihrer Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Der angedrohte Punkt oder ein Fahrverbot werden dann nicht mehr aufrechterhalten.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst  natürlich auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. Er betreut erfolgreich seit Jahren bundesweit Bußgeldverfahren, von den die meisten eingestellt werden.

Eine sofortige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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