Geblitzt: Leipzig, Maximilianallee- ca. 250m nach Ortstafel (Z.310)- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Ordnungsamtes Leipzig wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h vor? Dann kann der Geschwindigkeitsverstoß innerorts nicht nur teuer werden, sondern schon ab 26 km/h zuviel, so entsprechende Voreintragungen gegeben sind, ein Fahrverbot nach sich ziehen. Aber es lohnt sich hier die Messung anzufechten. Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs TraffiStar S 350. Dessen gerichtsbekannte Unzuverlässigkeit ist der Grund, warum hier überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden.

Dieser Blitzer sendet Laserstrahlen aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese Impulse werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die hier eingestellte Länge der Messstrecke führt zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit natürlich auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch verursachte Verfälschung der Messdaten tritt so häufig und massiv auf, dass schon allein dieser Funktionsfehler bei der Hälfte aller Messungen falsche Ergebnisse verursacht.  Auch treten Verwechslungen bei der Zuordnung auf, sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das Auto auf dem Foto gemessen wurde. Für eine verwertbare Messung muss der Sensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Aber oft führen Erschütterungen durch LkWs zu Verschiebungen und dann führen schon kleinste Abweichungen von einem Millimeter zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Fehlt in der Messakte ein Schulungsnachweis für die Beamten oder ist die Geräteeichung abgelaufen, ist die Messung ebenfalls unverwertbar.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.  Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): Andreas Junge

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