Geblitzt: Ludwigshafen, B 9, Gem. Ludwigshafen, Höhe ASV Edigheim, FR BASF/A 6- Bußgeld vermeiden!

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Falls Sie hier vom Blitzer erfasst wurden, wird Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeworfen, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV. Zunächst bekommen Sie einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Speyer. Falls Sie nicht reagieren, folgt vier Wochen später ein Bußgeldbescheid. Bei dieser Messstelle lohnt sich die Beauftragung eines spezialisierten Verteidigers, um das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot zu vermeiden. Fast jeder Bußgeldbescheid ist nach der Statistik angreifbar und hier sind es fast immer die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dieses ist seit seiner Einführung eines der umstrittensten Messgeräte Deutschlands. Nachdem im Jahr 2016 die Anwendbarkeit des Gerätes in einer Reihe von Urteilen angezweifelt wurde, hat der Hersteller zwar die Software ausgetauscht. Die charakteristischen Schwächen bei der exakten Geschwindigkeitsbestimmung sind aber geblieben.

Gemessen wird mit Hilfe von ausgesandten Laserstrahlen, die vom Fahrzeug reflektiert und zurückgesandt werden. Es erfolgt dadurch eine sogenannte Laser-Puls- Laufzeitmessung. Mittels der Zeit, die für die zuvor eingestellte Messtrecke benötigt wird, kann die Geschwindigkeit berechnet werden.

Bei ca. 50 % der Messungen stimmen aber die angezeigte und die gefahrene Geschwindigkeit nicht überein. Das Gerät speichert teilweise von verschiedenen Fahrzeugteilen reflektierte Strahlen als von einem Teil zurückgesandt. Dadurch verfälscht sich die Zeitmessung und letztendlich auch die Geschwindigkeitsberechnung. Es ist nicht ausgeschlossen, dass dieser Serienfehler auch bei Ihrer Messung aufgetreten ist.

Sehr oft treten schwere Fehler bei der Einstellung des Scanwinkels und der Auswertung der Messdaten auf. Dann sind die Messdaten nicht verwertbar. Aus diesem Grund fordert der Hersteller in seiner Bedienungsanleitung eine Schulung des Messpersonals. Ist eine solche in der Akte nicht nachweisbar, kann die Messung ebenfalls keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Es kann zu Zuordnungsschwierigkeiten bei dichtem Verkehr kommen oder wenn sich ein anderes Fahrzeug mit gleicher Fahrtrichtung in der Nähe befindet. Ist die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen. Diese und andere Fehler können bei einer Durchsicht Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem Amtsgericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt bundesweit pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.



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