Geblitzt: Marl, L 522, ca. 50m vor Auf- /Abfahrt BAB 43, FR Wuppertal- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle des Kreises Recklinghausen wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vor? Dann lohnt es sich, den Vorgang durch einen erfahrenen Verteidger überprüfen zu lassen. Denn das Ergebnis ist meist eine Einstellung des Verfahrens. Dass dafür hier die Chancen überdurchschnittlich gut sind, liegt an den zahlreichen Fehlerquellen des hier eingesetzten Lasermessgeräts des Typs Traffistar S 350.

Dieses erfasst hier die Straße auf einer Länge von 75 Meter und zwar mit Hilfe von ausgesandten Laserimpulsen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Die damit gewonnenen Messdaten ermöglichen ein Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Aber die ungewöhnlich lange Messstrecke führt hier zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Dieses verfälscht natürlich auch die Messdaten und zwar derart häufig und massiv, dass schon deswegen etwa die Hälfte aller Messungen falsch ist.  Es treten auch Zuordnungsschwierigkeiten auf, sobald sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich dieses Blitzers befinden. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Auto gemessen wurde. Sehr oft ist auch der Messsensor nicht exakt genug im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. In diesen Fällen kommt es immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal, liegt ein Verwertungsverbot vor. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge zuerst Ihre Messakte und lässt dann ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst  natürlich auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. Er betreut erfolgreich seit Jahren bundesweit Bußgeldverfahren, von den die meisten eingestellt werden.

Eine sofortige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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