Geblitzt: Rantzau, Kossaugrund, in Richtung Lütjenburg-Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Plön wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vor? Dann lohnt es sich auf jeden Fall, das Bußgeldverfahren durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn das hier aufgestellte Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed FM 1 st nicht nur für seine Unzuverlässigkeit berüchtigt, sondern auch der Grund, warum hier überdurchschnittlich viele Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Die Arbeitsweise dieses Blitzers ist einfach erklärt. Er sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Dies ermöglicht die Erfassung von Daten, mit deren Hilfe eine Weg-Zeit- Berechnung durchgeführt wird, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Jedoch führt die überlange Messstrecke zu einer Signalauffächerung und dadurch auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die damit verbundene Verfälschung der Rückstrahlsignale ist derart häufig und stark, dass schon wegen dieses Fehlers etwa die Hälfte aller Messungen falsch ist. Sobald sich auch noch mehr als Fahrzeug im Erfassungsbereich des Blitzers befindet, hat dieser Schwierigkeiten bei der Objektzuordnung. Dann ist oft nicht sicher überprüfbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Oft ist auch der Messsensor nicht genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert und dann führen schon kleinste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein oder ein Schulungsnachweis für das Messpersonal fehlen, ist die Messung ebenfalls unverwertbar.

Diese und noch sehr viele andere Fehler, können durch die Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Gutachten erstellen. Mit diesem wird die Ungenauigkeit  Ihrer Messung durch entsprechende Beweisanträge nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot sind damit ausgeschlossen.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail ( junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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