Geblitzt: Rumohr, A 215, km 11.075, in Rtg. Neumünster- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Rendsburg- Eckernförde wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h vor? Scheuen Sie sich nicht, die Beratung durch einen erfahrenen Verteidiger in Anspruch zu nehmen. Denn die Erfolgsaussichten im Einspruchsverfahren sind hier überdurchschnittlich hoch. Der Hauptgrund ist die Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Denn schon die häufig  fehlerhafte Datenverwertung  des Messsystems führt dazu, dass auf jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Dieser Serienfehler kann auch in Ihrem Fall gegeben sein.

Für eine exakte Messung muss der Messwinkel genau auf die vorhandene Fahrbahnneigung eingestellt werden. Daher führen schon kleinste Abweichungen bei der Justierung automatisch zu überhöhten Messergebnissen.

Es kommt zu Schwierigkeiten bei Zuordnung, sobald sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers (etwa 75 Meter) befinden. Dann ist nicht sicher, bei welchem Auto die angegebene Geschwindigkeit gemessen wurde.

Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Diese sind oft nicht vollständig in der Akte erfasst. Wird dieses festgestellt, ist die Messung zu verwerfen. Das gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist. Zumindest wird dann ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können durch Spezialisten für Verkehrsmesstechnik gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit dessen Hilfe wird die Ungenauigkeit der jeweiligen Messung nachgewiesen.

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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