Geblitzt: Schackendorf, A21, Km 42.975, Rtg. Bargteheide- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Bad Segeberg wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindig außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Ohne anwaltliche Beratung bekommen die Betroffenen in diesen Fällen fast immer zeitnah den entsprechenden Bußgeldbescheid und dieser kann sehr unangenehme Folgen haben. Denn ab 21 km/h zuviel gibt es einen Punkt und bei 31 km/h kommt neben dem hohen Bußgeld noch ein Monat Fahrverbot hinzu. Dies steigert sich je nach vorgeworfener Überschreitung und kann für Fahranfänger und Wiederholungstäter noch extra erhöht werden.

Doch dies muss nicht Bestand haben.  Die Mehrzahl aller Bußgeldbescheide weisen formelle und materielle Fehler auf. Bei dieser Messstelle sind es vor allem die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die den Erfolg Ihres Einspruchs garantieren.

Dieser Blitzer war und ist von Anfang an der massiven Kritik der Fachgerichte ausgesetzt. Zwar hat der Hersteller mittlerweile die gesamte Software ausgetauscht, die grundlegenden Probleme sind aber geblieben.

Das Gerät sendet auf einer Messstrecke von 75 Metern Laserimpulse aus, die von den ankommenden Fahrzeugen  reflektiert und zurückgestrahlt werden. Die hieraus gewonnen Werte ermöglichen die Bestimmung der Fahrzeit auf der Messstrecke und damit die Berechnung der Geschwindigkeit. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Allerdings kommt es wegen der Länge der Strecke zu einer Auffächerung der Impulse. Der entstehende Signalpegel ist die Ursache für verzerrte Rückstrahlsignale. Diese führen bei mindestens jeder zweiten Messung zu einer falschen Datenverarbeitung und damit unzutreffenden Geschwindigkeitsangaben. Dieser Serienfehler kann auch bei Ihrer Messung aufgetreten sein.

Bei über 50 % aller Vorgänge werden die Daten außerhalb des zugelassenen Messbereichs (50- 20 m vor dem Gerät) gewonnen. Dieser schwerwiegende Verstoß gegen die Gerätezulassung kann im Einzelfall ein Beweisverwertungsverbot zur Folge haben.

Nicht immer gehören die angegebenen Geschwindigkeiten zu dem abgebildeten Fahrzeug. Der Blitzer hat zumindest bei unübersichtlichen Verkehrssituationen (Überholvorgänge oder Kolonnenfahrten) ernsthafte Zuordnungsschwierigkeiten. Dann ist kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Die falsche Einrichtung des Scanwinkels ist der häufigste Aufbaufehler. Dieser hatte eine falsche Ausrichtung zur Fahrbahnneigung und damit automatisch überhöhte Geschwindigkeitsangaben zur Folge.

Vor Messbeginn sind  bestimmte Tests durchzuführen – bei weitem nicht alle Messbeamte  halten dabei die Vorschriften ein. So stellte das Kieler Amtsgericht schon  Verfahren ein, weil der Displaytest nicht durchgeführt wurde.

Der Hersteller fordert ausdrücklich in seiner Bedienungsanleitung die Schulung des Messpersonals an dem Gerät. Ist eine solche in der Akte nicht nachweisbar, kann die Messung schon aus diesem Grund nicht als ordnungsgemäß gewertet werden.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle können diese und noch viele andere Fehler gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass alle nötigen Schritte eingeleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt werden. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr etwa 1000 Verfahren, von denen er überproportional viele zur Einstellung bringt. Er hat sein Büro in Berlin und Kiel sowie eine Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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