Geblitzt - Was nun?

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Die möglichen Folgen richten sich nach dem Bußgeldkatalog, der – je nach der gemessenen Geschwindigkeit – ein Bußgeld, die Eintragung von Punkten in das beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführte Fahreignungsregister und zudem bei einer erheblichen Geschwindigkeitsübertretung die Verhängung eines Fahrverbotes vorsieht.

Hinsichtlich der Punkte- bzw. Fahrverbotsgrenze gilt Folgendes:

·Geschwindigkeitsübertretung innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bis 20 km/h: Bußgeld

·Geschwindigkeitsübertretung innerhalb geschlossener Ortschaften ab 21 km/h: Bußgeld + Punkte, ab 31 km/h Geschwindigkeitsübertretung zudem Fahrverbot

·Geschwindigkeitsübertretung außerhalb geschlossener Ortschaften ab 21 km/h: Bußgeld + Punkte, ab 41 km/h Geschwindigkeitsübertretung zudem Fahrverbot

Ein Fahrverbot wird überdies auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres zweimal mindestens 26 km/h zu schnell gefahren wurde.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie zu schnell gefahren und geblitzt worden sind?

Geben Sie keinerlei Erklärung zur Sache ab, wenn Sie zu schnell gefahren sind, gemessen und von der Polizei angehalten wurden. Sie müssen lediglich Angaben zur Person machen.

Äußern Sie sich auch nach Zusendung von Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid nicht zur Sache. Geht Ihnen ein Bußgeldbescheid, zu sollten Sie sich unmittelbar nach Zugang – die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt nur 2 Wochen! – anwaltlich beraten lassen.

Was kann ein Rechtsanwalt für Sie bei einem Geschwindigkeitsverstoß tun?

Der Anwalt wird zunächst Einsicht in die Verfahrensakte nehmen (was Ihnen selbst ohne anwaltliche Hilfe nicht möglich ist). Er wird dabei prüfen, ob Sie tatsächlich einen Geschwindigkeitsverstoß begangen haben bzw. ob Ihnen dieser nachzuweisen ist.

Bei Geschwindigkeitsverstößen ergeben sich verschiedene Verteidigungsansätze:

·Der Fahrer ist auf dem Messfoto nicht eindeutig zu erkennen.

·Der Anhörungsbogen oder der Bußgeldbescheid weisen formale Mängel auf.

·Günstig ist es, wenn der Fahrer nicht der Halter des Fahrzeugs war, denn Täter kann nur der Fahrer sein. Geben Sie auch deshalb im Anhörungsbogen keine Erklärungen zur Sache ab.

·Die Messung wurde zu nah hinter der Geschwindigkeitsbeschränkung durchgeführt.

·Das Messgerät hatte Mängel.

·Das Messgerät wurde nicht entsprechend seiner Bedienungsanleitung verwendet.

·Die Messpersonen sind nicht ausreichend geschult.

·Die Messung wurde nicht dem richtigen Fahrzeug zugeordnet.

Diese und weitere Ansatzpunkte können dazu führen, dass ein Geschwindigkeitsverstoß letztlich nicht geahndet werden kann und folgenlos bleibt.

Kann ein verhängtes Fahrverbot umgangen werden?

Oft ist es möglich das angeordnete Fahrverbot zu vermeiden, obwohl Sie zu schnell gefahren sind. Dies ist z. B. bei einem Augenblicksversagen oder bei beruflicher Angewiesenheit auf die Fahrerlaubnis möglich.

Welche Kosten trägt die Rechtsschutzversicherung?

In den Standardpaketen der Rechtsschutzversicherer ist der Verkehrsrechtsschutz in der Regel enthalten, sodass die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens und des Anwalts trägt. Besonders hilfreich ist eine Rechtsschutzversicherung dann, wenn die Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessung durch einen Sachverständigen überprüft werden muss, weil für ein solches Gutachten erhebliche Kosten entstehen, die ggf. die Rechtsschutzversicherung übernimmt.

Welchen Anwalt beauftragen?

Sollte Ihnen eine Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen werden, stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner mit über 20-jähriger Berufserfahrung zur Verfügung, wobei es angesichts der heutigen technischen Möglichkeiten nicht erforderlich ist, dass Sie in Kanzleinähe leben. Bitte nehmen Sie ggf. per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. 


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