Unfall – Was nun?

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Als erstes sollten Sie alle für die Schadensabwicklung notwendigen Informationen und Beweise am Unfallort sichern:

  • Fotografieren Sie den Unfallort und die beteiligten Fahrzeuge.
  • Machen Sie neben Übersichtsfotos auch Detailfotos von den entstandenen Schäden.
  • Fertigen Sie eine Unfallskizze an.
  • Achten Sie auf Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte.
  • Falls erforderlich, rufen Sie die Polizei. Dies sollte immer dann der Fall sein, wenn Personen verletzt wurden oder ein hoher Sachschaden entstanden ist. Auch bei Verdacht auf Straftaten wie z. B. Missbrauch von Alkohol oder Drogen sowie bei einer unklaren Sachlage sollte die Polizei verständigt werden.
  • Notieren Sie sich die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge, Namen und Anschriften der Unfallgegner, die Versicherungsgesellschaften und möglichst auch die Versicherungsscheinnummern der Unfallgegner (sind diese nicht bekannt, lassen Sie sich die Information nachliefern) sowie die Namen und Anschriften von Zeugen.

Wer trägt die Kosten bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall?

Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall trägt grundsätzlich die Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen unter anderem die Kosten für einen Sachverständigen, einen Rechtsanwalt, den Nutzungsausfall bei Fahruntüchtigkeit des beschädigten Fahrzeugs bzw. für einen Mietwagen und die Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges (die entweder auf der Basis eines Gutachtens – dann ohne Mehrwertsteuer – oder auf der Basis der durch Rechnung ausgewiesenen tatsächlichen Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer abgerechnet wird). Dabei haben Sie als Geschädigter jedoch eine Pflicht zur Schadenminderung: Das bedeutet, dass Sie keine unnötigen Kosten verursachen dürfen, wie zum Beispiel die Anmietung eines nicht mit dem beschädigten Fahrzeug vergleichbaren Mietwagens oder die Wahl einer überteuerten Werkstatt.

Was kann ein Rechtsanwalt für Sie bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall tun?

Der Anwalt kann Sie durch seinen Rat vor eigenen Fehlern bei der Schadensabwicklung, wie z. B. Verstößen gegen die vorstehend dargestellte Schadensminderungspflicht bewahren. Der Anwalt wird zudem Einsicht in die polizeiliche Unfallakte nehmen (was Ihnen selbst ohne anwaltliche Hilfe nicht möglich ist) und auf der Basis der dabei gewonnenen Erkenntnisse Ihren Anspruch auf Schadensersatz durchsetzen. In der Regel beschleunigt die Hinzuziehung eines Anwalts die Anspruchsdurchsetzung, da die Versicherungen von Unfallverursachern derartige Fälle gerne eher schleppend bearbeiten. Zudem werden des Öfteren Schadenspositionen wie der Nutzungsausfall oder die Unfallkostenpauschale „vergessen“ oder es wird der von einem Sachverständigen festgestellte Reparaturaufwand bzw. die Reparaturrechnung mit dem Argument, der Schaden hätte auch kostengünstiger beseitigt werden können, gekürzt. Der Anwalt sorgt dafür, dass Ihre rechtlich begründeten Ansprüche in vollem Umfang erfüllt werden.

Was kann ein Rechtsanwalt für Sie bei einem von Ihnen verschuldeten Unfall tun?

Wird Ihnen vorgeworfen, den Unfall verschuldet zu haben und stehen dabei insbesondere auch strafrechtliche Vorwürfe gegen Sie im Raum (z. B. die Begehung einer fahrlässigen Körperverletzung gegenüber anderen Unfallbeteiligten, Unfallflucht o. Ä.) ist zunächst zu beachten, dass Sie selbst keinerlei Erklärungen zur Sache abgeben sollten. Sie müssen lediglich Angaben zur Person machen. Äußern Sie sich auch nach Zugang einer Ladung als Beschuldigter oder eines Vernehmungsbogens nicht zur Sache. Spätestens bei Zugang eines solchen Schriftstücks sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Der Anwalt wird zunächst Einsicht in die Verfahrensakte nehmen (was Ihnen auch in diesem Fall selbst ohne anwaltliche Hilfe nicht möglich ist) und auf der Basis der dabei gewonnenen Erkenntnisse Ihre Verteidigung aufbauen.

Welche Kosten trägt die Rechtsschutzversicherung?

Haben Sie den Unfall nicht selbst verschuldet, ist die Heranziehung einer etwa bestehenden Rechtsschutzversicherung nicht notwendig, weil die Versicherung des Unfallverursachers – wie schon ausgeführt – die Anwaltskosten zu tragen hat.

In den Standardpaketen der Rechtsschutzversicherer ist der Verkehrsrechtsschutz in der Regel enthalten, sodass die Rechtsschutzversicherung die Kosten des Verfahrens und des Anwalts trägt, wenn Ihnen im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall eine Straftat vorgeworfen wird.

Die Kosten der Abwehr eines Schadensersatzanspruchs eines Unfallgegners trägt die Rechtsschutzversicherung hingegen nicht, weil hierfür Ihre eigene Fahrzeughaftpflichtversicherung zuständig ist.

Welchen Anwalt beauftragen?

Sollten Sie einen Unfall haben, stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner mit über 20-jähriger Berufserfahrung zur Verfügung, wobei es angesichts der heutigen technischen Möglichkeiten nicht erforderlich ist, dass Sie in Kanzleinähe leben. Bitte nehmen Sie ggf. per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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