Geblitzt wegen Tempoverstoß – BVerG stärkt Rechte der Verkehrsteilnehmer

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Wohl jeder Autofahrer kennt es: Kurz nicht aufgepasst, ein paar Stundenkilometer zu schnell unterwegs und schon blitzt es. Die Folgen der Geschwindigkeitsüberschreitung können es in sich haben. Neben einem Bußgeld werden schon bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 bis 25 km/h Punkte fällig. Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit noch weiter überschritten, können auch Fahrverbote drohen. 

Messungen sind oft fehlerhaft 

Aber: Messungen oder Bußgeldbescheide sind oft fehlerhaft. „Daher bestehen gute Möglichkeiten, sich gegen Geldstrafen, Punkte oder Fahrverbote zu wehren“, sagt Patrick Balduin, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Neben mehr oder weniger offensichtlichen Fehlern wie einem unrichtigen Kennzeichen oder einer Unkenntlichkeit des Fahrers auf dem Blitzerfoto, kann der Fehler auch im Detail stecken und die Messung ist fehlerhaft. 

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - Az.:  2 BvR 1616/18 

Hier das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Rechte der Verkehrsteilnehmer mit Beschluss vom 12. November 2020 entscheidend gestärkt (Az.: 2 BvR 1616/18). Auch wenn bei einem standardisiertem Messverfahren wie bei einer Geschwindigkeitskontrolle nicht jedes Mal die Messung auf ihre Richtigkeit überprüft werden muss, haben die betroffenen Verkehrsteilnehmer, denen anhand der Messung eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird, ein Anrecht auf Zugang zu Informationen, die sich nicht in der Akten befinden, entschied das BVerfG. 

Im Klartext bedeutet diese Entscheidung, dass Betroffene auch die Rohdaten des Messgerätes einsehen dürfen, um mögliche Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung zu finden. 

30 km/h zu schnell – Bußgeld und Fahrverbot 

In dem zu Grunde liegenden Fall ging es um einen Autofahrer, der außerhalb der geschlossenen Ortschaft geblitzt wurde und laut Messung 30 km/h zu schnell war. Folge: Neben einem Bußgeld muss der Mann für einen Monat seinen Führerschein abgeben. Dagegen wehrte er sich und wollte u.a. die Lebensakte des Messgeräts, den Eichschein und die Rohmessdaten einsehen, die nicht in der Akte vermerkt sind. 

Sowohl das zuständige Amtsgericht als auch das Oberlandesgericht Bamberg verweigerten ihm die Einsicht. Daraufhin legte der Mann Verfassungsbeschwerde ein und hatte damit vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg. Durch die Weigerung dem Fahrer Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, sei er in seinem Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden, entschied das BVerfG. 

Recht auf faires Verfahren 

Bei einem standardisiertem Messverfahren sei zwar von einer reduzierten Sachverhaltsaufklärungs- und Darlegungspflicht auszugehen und nur geringe Anforderungen an die Beweisführung zu stellen, so das BVerfG. Allerdings habe ein Betroffener auch das Recht Zugang zu den Informationen zu erhalten, die im Rahmen der Ermittlung entstanden sind, aber nicht Teil der Akte wurden. Dieser Zugang sei ihm grundsätzlich zu gewähren, führte das BVerfG aus. Notwendig sei aber, dass die verlangten Informationen in einem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Vorwurf der Ordnungswidrigkeit stehen und für die Verteidigung des Beschuldigten relevant sind. Ergeben sich aus diesen Informationen konkrete Anhaltspunkte zu einer fehlerhaften Messung, muss das Gericht erneut entscheiden, ob ein Tempoverstoß vorliegt und ggf. einen Sachverständigen hinzuziehen. 

Bloße Behauptung reicht nicht aus 

„Die bloße Behauptung, dass die Messung fehlerhaft ist, begründet natürlich noch keine Pflicht zur weiteren Aufklärung. Wir kennen aber die unterschiedlichen Messmethoden der Polizei und können einschätzen, ob Messungen fehlerhaft sind und hinreichende Anhaltspunkte dafür liefern“, so Rechtsanwalt Balduin. 

Mehr Informationen: https://www.balduin-partner.de/verkehrsrecht/


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