Geblitzt: Westerende-Kirchloog, L 1, Auricher Straße, km 5,183, Richtung Aurich- Fehler bei der Messung!
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Die Bußgeldstelle des Landkreises Aurich macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf? Dann haben Sie sehr gute Chancen den Messvorgang erfolgreich anzufechten. Denn das hier aufgestellte Lasermessgerät vom Typ TraffiStar S 350 ist derart unzuverlässig, dass allein wegen seiner Fehleranfälligkeit überdurchschnittlich viele Verfahren eingestellt werden. Es lohnt sich daher, mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers Einspruch gegen den drohenden Bußgeldbescheid einzulegen.
Die Arbeitsweise dieses Geräts ist einfach erklärt. Dieser Blitzer sendet ununterbrochen Laserstrahlen aus, welche wie ein Teppich die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Die in diesem Bereich befindlichen Fahrzeuge reflektieren diese Signale und senden sie zu dem Messsensor zurück. Dadurch werden Messdaten gewonnen, auf deren Grundlage eine Weg- Zeit- Berechnung stattfindet. Deren Ergebnis ist dann die gefahrene Geschwindigkeit.
Jedoch verursacht die hier eingestellte überlange Messstrecke zu einer nicht vom Hersteller geplanten Strahlenauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlimpulse. Natürlich werden dadurch auch die Messdaten verfälscht und zwar so extrem und häufig, dass schon aus diesem Grund etwa 50 % aller Messergebnisse falsch sind. Sehr oft befindet sich mehr als Fahrzeug im Messbereich. Die Folge sind Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Messobjekte. In diesen Fällen liegt kein sicherer Beweis vor, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug mit der behaupteten Geschwindigkeit gemessen wurde. Beim Geräteaufbau wird der Messsensor nicht immer exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Vor der Inbetriebnahme müssen zahlreiche Funktionstests durchgeführt werden. Sind diese nicht vollständig in der Akte dokumentiert, ist die Messung unverwertbar.
Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.
Deswegen überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte auf vorhandene Fehler und lässt zu deren Nachweis ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen.
Das Resultat ist dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung.
Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten, einschließlich des Gutachtens, auf.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich.
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