Geburtsschaden durch Sauerstoffmangel bei Geburt und Behinderung durch Hirnschaden bei Geburt

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Kommt es bei der Geburt eines Kindes aufgrund von Fehlern der beteiligten Ärzte und Hebammen oder aufgrund von Fehlern in der Organisation des Krankenhauses zu einem Geburtsschaden des Kindes, kann dies schnell für das gesamte weitere Leben des Kindes und seiner Eltern erhebliche Konsequenzen haben.

Unterbleiben notwendige Voruntersuchungen oder werden diese fehlerhaft durchgeführt oder wird bei der Risikoabwägung zwischen einer natürlichen Geburt und einem Kaiserschnitt (Sectio) falsch entschieden oder wird die Geburt bzw. Sectio zu spät eingeleitet, kann es durch den ärztlichen Behandlungsfehler zu einem Sauerstoffmangel des Kindes kommen. Folge des Sauerstoffmangels können nicht korrigierbare schwere psychische und physische Behinderungen des Kindes wie beispielsweise ein Hirnschaden oder eine Lähmung einzelner Körperteile sein. Dies führt für die gesamte Familie emotional und finanziell zu erheblichen Belastungen. In der Regel bestehen die Folgen des Geburtsschadens ein Leben lang.

Infolge des Behandlungsfehlers bei der Geburt des Kindes (auch fehlerhaft durchgeführte Periduralanästhesie – PDA) kann es auch zu einer Schädigung oder zum Tod der Mutter kommen. Dies führt zu Ansprüchen des Vaters und der Kinder.

Gerne prüfe ich für Sie sämtliche aufgrund des Geburtsschadens in Betracht kommenden Ansprüche (insbesondere Schmerzensgeld, Schadensersatz, behindertengerechter Umbau der Wohnung, Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall, Erwerbsschaden) und mache diese umfassend geltend.

Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail. Schildern Sie mir Ihr Anliegen.


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