Geerbt? Ihre Aufgaben und Pflichten als Erbe

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Erbfälle sind so vielfältig wie das Leben. Und manchmal sind die Auswirkungen einer Erbschaft genau so traurig oder gar tragisch wie ihr Anlass. Als Erbe bzw. Erbin sollten Sie wissen, was rechtlich und steuerlich auf Sie zukommt.
In diesem Beitrag haben unsere Fachanwälte für Erbrecht die Fragen beantwortet, die Sie sich stellen sollten, wenn Sie Erbe geworden sind.

Wie werde ich überhaupt Erbe?

Erbe wird man entweder auf Grundlage der gesetzlichen Erbfolge, weil man mit der verstorbenen Person verwandt oder verheiratet war – oder aber aufgrund einer Erbeinsetzung in einem Testament oder Erbvertrag. In beiden Fällen tritt die Erbenstellung automatisch mit dem Versterben des Erblassers ein. Erbe wird man also auch ohne, dass man die Erbschaft angenommen hat oder ein Erbschein ausgestellt wird.

Bin ich als Erbe für die Beerdigung verantwortlich?

Die Bestattungspflicht trifft die nächsten Angehörigen des Verstorbenen. Das sind häufig – aber nicht immer – die Erben. In jedem Fall aber trifft Sie als Erbe die Kostentragungspflicht, das heißt, dass Sie die Bestattung letztlich bezahlen müssen.

Wann sollte ich die Erbschaft ausschlagen?

Es gibt zwei gute Gründe, eine Erbschaft auszuschlagen. Zunächst ist die Ausschlagung geboten, wenn die Schulden des Erblassers dessen Vermögenswerte übersteigen. Außerdem kann eine Ausschlagung aus steuerlicher Sicht Sinn machen, wenn Sie dadurch die Erbfolge so ändern, dass die Erbschaft sich auf mehr Köpfe und Erbschaftsteuerfreibeträge verteilt. Die Entscheidung, ob man ausschlagen soll, ist oft schwierig und man hat grundsätzlich nur sechs Wochen Zeit, die Ausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht zu erklären.

Wie vermeide ich als Erbe die Haftung für Schulden?

Als Erbe haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Haftung gegenüber Nachlassgläubigern zu beschränken. Ziel der Maßnahmen ist es, dass man nur mit dem geerbten Nachlass, nicht aber mit dem eigenen Vermögen für Schulden haftet.
Brauche ich als Erbe einen Erbschein?
Banken, Grundbuchämter und andere Akteure werden von Ihnen einen Erbschein verlangen, wenn Sie etwa über ein Nachlasskonto verfügen wollen oder eine Immobilie des Erblassers im Grundbuch auf Ihren Namen eintragen lassen wollen. Prüfen Sie in diesem Fall aber zunächst, ob nicht ein Testament ausreicht, Ihre Erbenstellung nachzuweisen. Haben Sie eine noch wirksame Vollmacht des Erblassers, kann Ihnen diese gegebenenfalls auch die notwendige Handlungsmacht verleihen, so dass Sie keinen Erbschein beantragen müssen.

Wie ist die Lage, wenn es neben mir noch weitere Erben gibt?

Sind Sie nicht Alleinerbe, heißt das, dass Sie in einer Erbengemeinschaft mit Miterben sind. Dann gehört Ihnen allen der gesamte Nachlass gemeinsam. Sie müssen sich dann sowohl hinsichtlich der Verwaltung des Nachlasses einigen als auch bezüglich der Verteilung des Nachlasses, um die Erbengemeinschaft auseinanderzusetzen. In Erbengemeinschaften entstehen häufig Konflikte, die nur sehr schwer beizulegen sind.

Wann muss ich als Erbe Erbschaftsteuer zahlen?

Zunächst unterliegt Ihre Erbschaft grundsätzlich als sogenannter Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer. Waren Sie mit der verstorbenen Person verheiratet, haben Sie einen Freibetrag von 500.000 Euro, also Kind immerhin noch 400.000 Euro. Geschwister haben aber zum Beispiel nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Auch die Steuersätze hängen von dem rechtlichen Näheverhältnis zwischen Erblasser und Erbe ab. Wichtige Steuerbefreiungen gibt es für bestimmte Immobilien, sowie für begünstigtes Betriebsvermögen.

Muss ich als Erbe enterbten Personen etwas auszahlen?

Wurde ein pflichtteilsberechtigter Angehöriger durch Testament enterbt, kann diese Person von Ihnen als Erbe den Pflichtteil verlangen. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Als Erbe müssen sie dann auch ein Nachlassverzeichnis aufstellen und die Werte ermitteln (lassen), damit der Pflichtteil berechnet werden kann.

Ausführliche Informationen für Erben und Beratung von Fachanwälten finden Sie hier:

https://www.rosepartner.de/erbe-anspruch-recht-pflicht-haftung.html

Foto(s): ROSE & PARTNER

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