Gefälschte BaFin-Kontrolle? Wie Waystonevote.net Anleger mit falscher Seriosität ködert

  • 3 Minuten Lesezeit

Die BaFin warnt aktuell eindringlich: Auf der Website waystonevote.net werden Falschinformationen über angebliche Kontrolltätigkeiten der BaFin verbreitet. Anleger sollen durch den Eindruck amtlicher Überwachung in falscher Sicherheit gewogen werden. Dahinter steckt offenbar ein perfides Betrugsmodell. Ich erkläre, wie diese Masche funktioniert, welche rechtlichen Hebel Betroffene haben – und warum die BaFin explizit vor der Nennung ihres Exekutivdirektors Dr. Thorsten Pötzsch als angeblichem „Aufseher“ warnt.




Es klingt auf den ersten Blick professionell, vertrauenswürdig – sogar offiziell:

Eine angebliche Wahl des CEOs eines deutschen Unternehmens namens „Waystone Deutschland“ wird auf einer scheinbar seriösen Website begleitet. Dort finden sich beeindruckende Organigramme, angebliche Prüfprotokolle und der Hinweis, die deutsche Finanzaufsicht BaFin überwache höchstselbst dieses Verfahren. Namentlich wird sogar Dr. Thorsten Pötzsch, Exekutivdirektor der BaFin, als „Aufsichtsbeamter“ dargestellt.


Doch dahinter verbirgt sich keine amtliche Aufsicht.

Und auch kein legales Unternehmen.

Die BaFin selbst hat am 13. Mai 2025 klargestellt: Die Behauptungen auf der Website waystonevote.net sind falsch. Es existiert keinerlei Überwachung durch die BaFin, geschweige denn eine Rolle von Dr. Pötzsch als Aufseher oder Verantwortlicher.


Der Verdacht: Ein weiteres perfides Betrugssystem, das durch missbräuchliche Nutzung des BaFin-Logos und der Namen echter BaFin-Mitarbeiter Anleger in trügerischer Sicherheit wiegen will.





Falsche Behauptungen als Köder – wie die Täter vorgehen



Betrügerische Plattformen nutzen immer wieder die gleiche Masche:

Sie tarnen sich als angeblich regulierte Anbieter oder sogar als Partner der Finanzaufsicht. Indem sie Logos, Namen und Begrifflichkeiten der BaFin missbrauchen, versuchen sie, den Anschein von Seriosität zu erzeugen. Viele Anleger glauben dann, dass ihre Investitionen sicher seien, weil sie ja „von der BaFin überwacht“ würden.


Genau dieses Vertrauen machen sich die Täter zunutze.

Die Plattform waystonevote.net geht dabei besonders dreist vor:


  • Falschbehauptung einer BaFin-Kontrolle über ein CEO-Wahlverfahren
  • Missbräuchliche Nennung von Dr. Thorsten Pötzsch als angeblichem Aufsichtsbeamten
  • Irreführende Darstellung von Prüfprotokollen und Siegeln
  • Aufbau eines gesamten, frei erfundenen Unternehmensgebäudes



Das Ziel ist klar: Anleger sollen überredet werden, Geld zu investieren, persönliche Daten preiszugeben oder sich an vermeintlichen Abstimmungen zu beteiligen, die als Vorwand für spätere Zahlungen dienen.





Warnzeichen erkennen: So entlarven Sie die Masche



Viele Anleger erkennen erst spät, dass sie einem Betrug aufgesessen sind. Dabei gibt es klare Warnzeichen:


  1. Behauptung offizieller Aufsicht ohne BaFin-Veröffentlichung:
    Seriöse Anbieter stehen auf der BaFin-Liste. Ist dies nicht der Fall, sollte höchste Vorsicht gelten.
  2. Direkte Nennung von BaFin-Mitarbeitern:
    Kein echter BaFin-Vertreter wird namentlich auf Unternehmenswebsites als Ansprechpartner für einzelne Vorgänge benannt. Schon gar nicht mit Titeln wie „Aufseher“.
  3. Falsche Siegel, Protokolle, Pseudo-Urkunden:
    Betrügerische Websites arbeiten oft mit gestohlenen oder gefälschten Logos und offiziellen Begriffen. Fehlen Quellen oder Links zu offiziellen Stellen, ist Skepsis angebracht.
  4. Ungewöhnliche Finanzmodelle (CEO-Wahlen, Abstimmungen, Gebühren vor Auszahlungen):
    Seriöse Investitionsmodelle benötigen keine Wahlen oder angebliche Abstimmungsverfahren für CEOs. Solche Vorgänge dienen oft als Vorwand für Gebührenbetrug.






Rechtliche Möglichkeiten für Geschädigte



Wer auf solche Maschen hereingefallen ist, hat – trotz der scheinbaren Ausweglosigkeit – juristische Handlungsoptionen:


  • Zivilrechtliche Rückforderung gegenüber Zahlungsdienstleistern:
    Oft sind Kreditkartenanbieter, Banken oder Zahlungsdienstleister erste Anlaufstellen, um Transaktionen anzufechten. Hier kann geprüft werden, ob Rückbuchungen möglich sind.
  • Haftung von Empfängerbanken:
    Wenn Gelder an bekannte Betrügerbanken gingen, besteht die Möglichkeit, die Empfängerbank in Anspruch zu nehmen – etwa wegen unterlassener Geldwäscheprüfung.
  • Schadensersatz durch Einschaltung spezialisierter Anwälte:
    Ich unterstütze Geschädigte dabei, zivilrechtlich gegen alle Beteiligten vorzugehen – auch bei grenzüberschreitenden Fällen mit komplexen Zahlungswegen.
  • Meldepflicht bei der BaFin und Polizei:
    Jeder Betrugsfall sollte sowohl der BaFin als auch der Polizei gemeldet werden – auch wenn die Täter im Ausland sitzen. Nur so kann systematisch gegen solche Plattformen vorgegangen werden.






Mein Rat: Keine Zahlungen, keine Daten – sofortige Beweissicherung



Sollten Sie mit der Plattform waystonevote.net oder ähnlichen Angeboten in Kontakt stehen oder gestanden haben:


  1. Sofort alle Zahlungen einstellen
  2. Kommunikation und Belege sichern (Screenshots, Mails, Chatverläufe)
  3. Zahlungsflüsse prüfen lassen (Bank, Wallet, Kreditkarte)
  4. Anwaltliche Prüfung einholen und rechtliche Schritte einleiten






Fazit: Waystonevote.net ist ein typisches Beispiel für die neue Generation von Betrugsplattformen



Die Täter gehen raffinierter vor denn je – sie missbrauchen das Vertrauen in Institutionen, um Anleger zu ködern. Die dreiste Nennung echter BaFin-Vertreter und das Vortäuschen amtlicher Kontrolle sind keine Einzelfälle, sondern Teil eines global agierenden Betrugssystems.


Lassen Sie sich nicht täuschen.

Sichern Sie Beweise.

Holen Sie sich anwaltliche Unterstützung, bevor die Spur kalt wird.




Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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