Gefahr Cybergrooming – so schützen Sie Ihre Kinder | Fachanwalt für Strafrecht informiert

  • 5 Minuten Lesezeit

In der heutigen digitalen Welt ist die Kontaktaufnahme zu anderen Menschen so einfach wie nie. Das birgt die Gefahr, dass vor allem Kinder und Jugendliche Opfer von sexueller Belästigung über das Internet werden. Die Anbahnung sexueller Kontakte mit Kindern wird auch als „Cybergrooming“ bezeichnet. 


Was ist Cybergrooming?

Das Wort „Cybergrooming“ setzt sich aus den Wörtern „Cyber“ (zu deutsch „Internet-“) und „groom“ (zu deutsch „striegeln“) zusammen. Davon spricht man, wenn Erwachsene über das Internet das Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen aufnehmen und sich deren Vertrauen erschleichen, um sie später zu sexuellen Handlungen zu bewegen.


Wie gehen die Täter bei Cybergrooming vor?

Die Täter bahnen den Kontakt meist über die sozialen Netzwerke oder andere Chatportale an. Um das Vertrauen der Kinder oder Jugendlichen zu erwecken, verschleiern sie zunächst ihre wahre Identität und geben sich als Gleichaltrige aus. Sie versuchen dann gezielt ein Vertrauensverhältnis zu den Opfern herzustellen, um sie so manipulieren und kontrollieren zu können.

In einem nächsten Schritt versuchen die Täter, auf private Kommunikationskanäle wie z.B. WhatsApp zu wechseln, um die Sicherheitsvorkehrungen, welche auf öffentlichen Plattformen existieren, zu umgehen. Auf diesen privaten Kommunikationswegen stellen die Tätern ihren Opfern persönliche Fragen und versuchen ihnen intime Informationen zu entlocken.

Anschließend versuchen sie häufig, die Kinder und Jugendlichen dazu zu bewegen, ihnen Fotos bzw. Videos zu übersenden, auf denen sie nackt sind oder sexuelle Handlungen vornehmen.

Teilweise erpressen die Täter ihre Opfer und drohen mit der Veröffentlichung des Materials, falls sich das Kind jemandem anvertrauen sollte.


Wo findet Cybergrooming statt?

Grundsätzlich kann Cybergrooming überall dort stattfinden, wo die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zu Jugendlichen oder Kindern besteht. Für die Täter eignen sich somit insbesondere solche Plattformen, die vor allem von jüngeren Menschen genutzt werden. Hierzu zählen insbesondere TikTok, Instagram, Youtube oder auch Facebook. Aber auch Online-Spiele wie z.B. Fortnite sind für die Täter interessant.


Was sind die Gefahren bei Cybergrooming?

Cybergrooming führt bei den Betroffenen dazu, dass diese verstört sind und Angst haben. Darüber hinaus spielt Scham eine große Rolle. Dies kann dazu führen, dass die Kinder sich nicht trauen, Hilfe zu holen. Sie haben meist das Gefühl, etwas falsch gemacht zu haben.


Wie sehen die ersten Anzeichen von Cybergrooming aus?

Besonders vorsichtig sollte Ihr Kind sein, wenn der Chatpartner:

  • in einen privaten Chat wechseln will,
  • darauf besteht, dass der Kontakt geheim gehalten wird,
  • Fotos und Videos verlangt,
  • anzügliche Nachrichten versendet,
  • persönliche Informationen fordert,
  • ein Treffen vereinbaren möchte.


Wie können Eltern ihre Kinder vor Cybergrooming schützen?

Eltern sollten ihre Kinder früh genug für die Gefahren, welche von Cybergrooming ausgehen, sensibilisieren. Das können Sie konkret tun:

  • Weisen Sie ihr Kind auf die Gefahren von Cybergrooming hin.
  • Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind, dass es bei der Nutzung von Online-Diensten niemals private Informationen wie Adresse und Telefonnummer herausgibt.
  • Raten Sie Ihrem Kind, im Internet nicht mit fremden Personen in Kontakt zu treten.
  • Erklären Sie, welche Warnzeichen es für Cybergrooming gibt.
  • Nutzen Sie technische Schutzmaßnahmen der Plattformen. Oft können Sie einstellen, dass eine Kontaktaufnahme von Fremden ohne Weiteres nicht möglich ist.


Ist Cybergrooming strafbar?

Cybergrooming bezeichnet aus juristischer Perspektive das gezielte Einwirken auf Kinder über das Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte. Dies kann eine Form des sexuellen Missbrauchs von Kindern darstellen und ist nach §§ 176a, 176b StGB strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.


Strafbarer Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt durch Cybergrooming?

Zunächst kann Cybergrooming den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt nach § 176a StGB erfüllen. Bestraft wird danach, wer:

  • sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt oder vor einem Kind von einer dritten Person an sich vornehmen lässt,
  • ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, oder
  • auf ein Kind durch einen pornographischen Inhalt oder durch entsprechende Reden einwirkt.


Strafe wegen Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Cybergrooming?

Bereits die Anbahnung sexueller Kontakte zu Kindern kann strafrechtlich relevant sein. Nach § 176b StGB wird unter anderem bestraft, wer auf ein Kind durch einen Inhalt (§ 11 Absatz 3 StGB) einwirkt, um das Kind zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder an oder vor einer dritten Person vornehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen lassen soll.


Wie oft kommt es zu sexueller Belästigung im Internet?

Knapp ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen wurde im Internet bereits von einem Erwachsenen zu einem Treffen aufgefordert. Im Jahr 2023 wurde deutschlandweit rund 2.500 Fälle polizeilich erfasst, in denen Täter und Täterinnen über das Internet Kinder und Jugendliche kontaktiert haben, um einen sexuellen Missbrauch vorzubereiten. Im Jahr 2022 gab es 2.331 Fälle.


Wer sind die Täter und Täterinnen von Cybergrooming?

Nicht nur Erwachsene sind Täter und Täterinnen von Cybergrooming. Es kommt auch vor, dass Kinder und Jugendliche Gleichaltrige im Internet sexuell belästigen. Im Jahre 2023 gab es 414 Jugendliche, die polizeilich als Tatverdächtige registriert wurden. Im Jahre 2022 waren es noch 741.


Wie hängt Cybergrooming mit „Sexting“ und „Sextortion „zusammen?

Cybergrooming kann im Grunde genommen die Vorbereitung für „Sexting“ oder „Sextortion“ sein. Nach Herstellung des Kontakts zu den Betroffenen, versuchen die Täter ihre Opfer mittels Sexting oder Sextortion unter Druck zu setzen oder gefügig zu machen.

Sexting setzt sich aus den Worten „Sex“ und „Texting“ (zu deutsch „eine Nachricht versenden“) zusammen. Darunter ist das gegenseitige Verschicken von anzüglichen Fotos oder Videos über das Smartphone zu verstehen. Werden diese Fotos oder Videos dazu genutzt, um die abgebildeten Personen zu einer Handlung zu erpressen, spricht man von Sextortion. Damit ist also eine Form der sexuellen Erpressung gemeint.


Möchten Sie eine Anzeige wegen Cybergrooming stellen oder im Wege der Nebenklage am Strafverfahren gegen den Täter teilnehmen, können Sie sich hierfür professionelle Hilfe eines Anwalts für Strafrecht suchen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Benjamin Grunst

Beiträge zum Thema