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RH
von R. H. am 02.01.2024 um 21:08 Uhr
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Strafrecht

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Als Fachanwalt für Strafrecht konzentriert sich Benjamin Grunst ausschließlich auf diesen Rechtsbereich. Wenn Sie auf der Suche nach bundesweiter professioneller Strafverteidigung und Compliance sind, ist er der richtige Ansprechpartner für Sie.

Die Strafverteidigung betreibt Rechtsanwalt Grunst mit großer Leidenschaft und Engagement für seine Mandanten. Als Fachanwalt für Strafrecht und zertifizierte Strafverteidiger für Wirtschaftsstrafrecht vertritt er Sie erfahren, kompetent und mit der notwendigen Durchsetzungskraft.

Strafrecht

Herr Rechtsanwalt Grunst verteidigt Sie in allen Teilbereichen des Strafrechts. Je früher Sie sich nach Erhalt von Anhörungsbogen oder Strafbefehl bei ihm melden, desto schneller kann er für Sie aktiv werden und die Weichen für ein positives Ergebnis stellen. Viele Angeklagte sind sich nicht bewusst, dass bereits im Ermittlungsstadium eine Einstellung des Verfahrens erwirkt werden kann. Dazu muss jedoch Herr Rechtsanwalt Grunst so schnell wie möglich über die Besonderheiten Ihres Falls aufgeklärt werden. Nehmen Sie dringend Ihr Schweigerecht wahr und treffen Sie keine vorschnellen Aussagen bei den Ermittlungsbehörden. Nur nach erfolgter Akteneinsicht kann eine Verteidigungsstrategie seriös geplant werden. 

Spezialisiert hat sich der Fachanwalt dabei auf die Bereiche Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht.

Nach vorangehenden Telefongespräch vereinbart Herr Rechtsanwalt Grunst mit Ihnen einen Termin in einem der beiden Standorte am Ku´damm oder in Köpenick, um das konkrete Vorgehen zu besprechen. Zusammen mit Ihnen entwickelt er eine Verteidigungsstrategie für Ihren individuellen Fall.

Compliance

Unsere Kanzlei vertritt mittelständische Unternehmen im Bereich Compliance. Von der Auklärungsarbeit bis hin zur Installation tragfähiger Compliance-Mechanismen sind wir der richtige Ansprechpartner.

Tätigkeitsbereiche: Strafverteidiger | Rechtsanwalt Berlin | Pflichtverteidigung I Anwalt Strafrecht | Anwaltskanzlei Strafrecht | Internetstrafrecht | Nebenklagevertretung | Wirtschaftsstrafrecht | Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht | Berufung | Revision in Strafsachen | Compliance | Unternehmensstrafrecht | Untersuchungshaft | U-Haft | Haftbeschwerde | Haftprüfung | Betäubungsmittelstrafrecht | Drogenstrafrecht | Drogenhandel | Betäubungsmittel | BtMG | Arztstrafrecht | Medizinstrafrecht | Insolvenzstrafrecht | Arzneimittelstrafrecht | Jugendstrafrecht | Opfervertretung | Schmerzensgeld im Strafprozess I

Strafrechtsnormen: § 123 StGB Hausfriedensbruch | § 132a StGB Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen | § 142 StGB unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | § 145d StGB Vortäuschen einer Straftat | § 146 StGB Geldfälschung | § 147 StGB Inverkehrbringen von Falschgeld | § 152a StGB Fälschung von Zahlungskarten | § 153 StGB falsche uneidliche Aussage | § 164 StGB falsche Verdächtigung | § 170 StGB Verletzung der Unterhaltspflicht | § 174 StGB sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen | § 174c StGB sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses | § 176 StGB sexueller Missbrauch von Kindern |  § 176a StGB schwerer sexueller Missbrauch von Kindern | § 177 StGB sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung | § 179 StGB sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen | § 180a StGB Ausbeutung von Prostituierten | § 181a StGB Zuhälterei |§ 182 StGB sexueller Missbrauch von Jugendlichen | § 183 StGB exhibitionistische Handlungen | § 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses | § 184 StGB Verbreitung pornografischer Schriften | § 184b StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften | § 184c StGB Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften | § 185 StGB Beleidigung | § 186 StGB üble Nachrede | § 187 StGB Verleumdung | § 202a StGB Ausspähen von Daten | § 203 StGB Verletzung von Privatgeheimnissen | § 211 StGB Mord | § 212 StGB Totschlag | § 216 StGB Tötung auf Verlangen | § 222 StGB fahrlässige Tötung | § 223 StGB Körperverletzung | § 224 StGB gefährliche Körperverletzung | § 225 StGB Misshandlung von Schutzbefohlenen | § 226 StGB schwere Körperverletzung | § 227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge | § 229 StGB fahrlässige Körperverletzung | § 232 StGB Menschenhandel | § 239 StGB Freiheitsberaubung | § 240 StGB Nötigung | § 241 StGB Bedrohung | § 242 StGB Diebstahl | § 243 StGB besonders schwerer Fall des Diebstahls | § 244a StGB schwerer Bandendiebstahl | § 246 StGB Unterschlagung | § 249 StGB Raub| § 250 StGB schwerer Raub | § 252 StGB räuberischer Diebstahl | § 253 StGB  Erpressung | § 255 StGB räuberische Erpressung | § 257 StGB Begünstigung | § 258 StGB Strafvereitelung | § 259 StGB Hehlerei | § 261 StGB Geldwäsche | § 263 StGB Betrug | § 263a StGB Computerbetrug | § 264 StGB Subventionsbetrug | § 264a StGB Kapitalanlagebetrug | § 265 StGB Versicherungsmissbrauch | § 265a Erschleichen von Leistungen | § 265b StGB Kreditbetrug | § 266 StGB Untreue | § 266a StGB Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt | § 266b StGB Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten | § 267 StGB Urkundenfälschung | § 268 StGB Fälschung technischer Aufzeichnungen | § 274 StGB Urkundenunterdrückung | § 283 StGB Bankrott | § 283c StGB Gläubigerbegünstigung | § 283b StGB Schuldnerbegünstigung | § 298 StGB wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen | § 299 StGB Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr | § 303 StGB Sachbeschädigung | § 306 StGB Brandstiftung | § 306d StGB fahrlässige Brandstiftung | § 306f StGB Herbeiführen einer Brandgefahr | § 315b StGB gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr | § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs | § 316 StGB Trunkenheit im Verkehr | § 323c StGB unterlassene Hilfeleistung | § 324 StGB Gewässerverunreinigung | § 324a StGB Bodenverunreinigung | § 325 StGB Luftverunreinigung | § 326 StGB unerlaubter Umgang mit Abfällen | § 331 StGB Vorteilsannahme | § 332 StGB Bestechlichkeit | § 334 StGB Bestechung | § 356 StGB Parteiverrat | § 84 GmbHG Insolvenzverschleppung | § 95 AMG | § 29 BtMG | § 369 AO Steuerstraftaten | Steuerstrafrecht | Abgabenordnung | § 370 AO Steuerhinterziehung | § 371 AO Selbstanzeige | § 374 AO Steuerhehlerei | § 378 AO leichtfertige Steuerverkürzung | |§ 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis

Benjamin Grunst ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

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Sprachen

  • Deutsch

Mitgliedschaften

  • Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.
  • Berliner Anwaltsverein e.V.
  • Deutscher Anwaltsverein e.V.
  • SG FEZ Karate e.V.

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