Gehaltsverzicht als Kündigungsvorbereitung? DARAUF sollten Arbeitnehmer achten

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Wenn Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage geraten, appellieren sie häufig an den Zusammenhalt ihrer Mitarbeiter. Die Belegschaft soll mithelfen, das Unternehmen durch den Verzicht auf einen Teil ihres Gehalts zu retten. Nur entpuppen sich solche Solidaritätsappelle nicht selten als taktische Maßnahme der Arbeitgeber, die tatsächlich andere Ziele verfolgen. Welche das sind und was Arbeitnehmern zu raten ist, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:


Der doppelte Boden unter dem Gehaltsverzicht


Der Gehaltsverzicht kann erhebliche juristische und finanzielle Konsequenzen haben – besonders dann, wenn er Teil einer verdeckten Vorbereitungsstrategie für spätere Kündigungen ist.


Denn: Wird der Arbeitnehmer trotz Gehaltsverzichts entlassen, bemisst sich die Abfindung in der Regel am zuletzt gezahlten Bruttogehalt. Wer zuvor auf einen Teil seines Einkommens verzichtet hat, erhält also tendenziell eine geringere Abfindung. Für den Arbeitgeber bedeutet das: geringere Kosten bei der Trennung von Mitarbeitern.


Dreifacher Verlust für Arbeitnehmer


Dem Arbeitnehmer drohen dagegen erhebliche finanzielle Nachteile, die über die finanziellen Einbußen bei der Abfindung hinausgehen. Sie betreffen:


  • Arbeitslosengeld: Auch hier zählt das letzte Gehalt. Ein reduzierter Lohn bedeutet also weniger Unterstützung im Fall der Arbeitslosigkeit.
  • Rente: Langfristig kann sich ein niedrigeres Gehalt auch negativ auf die Rentenansprüche auswirken.
  • Signalwirkung: Wer dem Gehaltsverzicht zustimmt, könnte zudem ungewollt signalisieren, dass er verzichtbereit ist – was unter Umständen seine Position im Unternehmen schwächt.


Der taktische Vorteil für den Arbeitgeber


Für den Arbeitgeber ist dieses Vorgehen gleich mehrfach attraktiv: Er senkt nicht nur die laufenden Lohnkosten, sondern schafft auch eine günstigere Ausgangslage für Kündigungen. 


Vorsicht vor vermeintlicher Solidarität


Arbeitnehmer sollten Gehaltsverzichtsangebote nicht vorschnell unterschreiben. In meiner anwaltlichen Praxis rate ich regelmäßig zur genauen Prüfung solcher Vorschläge – idealerweise durch einen auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Hinter der Fassade der Solidarität verbirgt sich nicht selten eine Kündigungsstrategie des Arbeitgebers.


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