Geheime Unterlagen bringen VW zum EA288-Abgasskandal in Bedrängnis

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Im EA288-Dieselskandal kommt es für die Volkswagen AG knüppeldick: Gleich zwei deutsche Oberlandesgerichte haben eindeutig Stellung bezogen und werfen Volkswagen beim EA288 vergleichbare Manipulationen wie beim Vorgängermotor EA189 vor.

OLG Köln spricht Versäumnisurteil

Am 19.02.2021 verurteilte das OLG Köln (Az. 19 U 151/20) Volkswagen im Abgasskandal aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz. Das Gericht erlies ein sogenanntes Versäumnisurteil, da sich die VW-Rechtsanwälte im Verfahren nicht zu den Vorwürfen des klagenden Verbrauchers äußerten. Rechtsanwalt Schwering: „Offenbar fiel eine plausible Antwort zu schwer – das spricht Bände.“

OLG Düsseldorf verlangt Informationen

Aktuell verhandelt auch das OLG Düsseldorf einen Schadenersatzanspruch vor dem Hintergrund einer sittenwidrigen und vorsätzlichen Schädigung der Verbraucher. Man hat VW jetzt aufgefordert, weitere Erklärungen und Antworten auf die im Raum stehenden Vorwürfe vorzulegen. Auch in Düsseldorf wird von der Verwendung einer unzulässigen Abschaltvorrichtung ausgegangen und auch davon, dass der Betrug am Kunden sittenwidrig und vorsätzlich erfolgte. Zugrunde liegende Rechtsnorm ist der § 826 BGB. Insbesondere verlangt das Gericht Aufklärung über den Inhalt eines Dokumentes.

Zum Aktenzeichen 23 U 159/20 wurde das VW-interne und eigentlich geheime Papier mit dem Titel  „Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA288“  verhandelt. Das Dokument dokumentiert, dass die Volkswagen AG auch beim EA288 von Anfang an Manipulationsabsichten hatte und diese auch umgesetzt hat, da ist sich Rechtsanwalt Schwering sicher.

Details zur Fahrkurvenerkennung

Hier ein Auszug aus dem Beschluss: „Eine Haftung der Beklagten aus § 826 BGB könnte sich hier mit Blick auf die "Entscheidungsvorlage: Applikationsrichtlinien & Freigabevorgaben EA288" überschriebenen Dokument ergeben, die der Kläger auszugweise vorlegt, um seinen Vortrag einer unzulässigen Abschalteinrichtung einer Zykluserkennung und einer "NEFZ-prüfstandsbezogenen Manipulation bezüglich des NOx-Speicher" zu belegen. Diesem durch die Unterlagen gestützten Vortrag ist die Beklagte bisher nicht hinreichend entgegengetreten. Die Applikationsrichtlinien dürften, auch wenn sie erst in zweiter Instanz vorgelegt worden sind, beachtlich sein, da sie den bisherigen Vortrag des Klägers stützen und vertiefen; zudem hat die Beklagte bisher auch nicht in Abrede gestellt, dass sie diese Richtlinien vom 18.11.2015 (für den "EA-internen Gebrauch") herausgegeben hat.“

Im geheimen Papier werden unzulässige Abschalteinrichtungen wie die Zykluserkennung und die  „NEFZ-prüfstandsbezogene Manipulation bezüglich des NOx-Speichers“ behandelt. Dieses Dokument war erstmals im Urteil des LG Regensburg verfahrensentscheidend aufgetaucht.  Im Text heißt es, dass „Bedatung, Aktivierung und Nutzung der Fahrkurven zur Erkennung des Precon und des NEFZ, um die Abgasnachbehandlungsevents (…) streckengesteuert zu platzieren“ sind.

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