KBA ordnet umfangreichen Rückruf im Mercedes-Abgasskandal an

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Aufgrund des Thermofensters bei der Abgasreinigung hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Mercedes zu einem umfangreichen Rückruf im Abgasskandal verdonnert. Nach Medienberichten muss Mercedes voraussichtlich über 100.000 Fahrzeuge in die Werkstatt rufen, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann.

Die weit verbreiteten Thermofenster sorgen dafür, dass die Abgasrückführung in einem definierten Temperaturkorridor vollständig arbeitet. Bei höheren oder niedrigeren Temperaturen wird die Abgasreinigung aber reduziert, was zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen führt. Lange Zeit war umstritten, ob es sich bei den Thermofenstern um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Die Autobauer argumentierten, dass sie aus Motorschutzgründen notwendig seien.


EuGH: Thermofenster sind unzulässige Abschalteinrichtungen


Diese Argumentation verfing allerdings nicht beim Europäischen Gerichtshof. Der EuGH stellte im Juli 2022 klar, dass Abschalteinrichtungen, die schon unter üblichen Betriebsbedingungen für eine Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems sorgen, grundsätzlich unzulässig sind. Ausnahmen seien nur in sehr engen Rahmen möglich, um den Motor vor schweren Risiken während der Fahrt zu schützen. Thermofenster dienen allerdings dazu, den Motor langfristig vor Verschleiß zu schützen und zählen somit nicht zu den zulässigen Ausnahmen.

Der KBA ist der Rechtsprechung des EuGH nun gefolgt und hat Thermofenster bei Mercedes als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft. Nach Medienberichten sind über 100.000 Dieselfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6b von dem Rückruf betroffen, darunter offenbar auch der Mercedes E 350. Welche Modelle konkret betroffen sind, hat Mercedes allerdings nicht mitgeteilt. Die betroffenen Fahrzeughalter werde Mercedes anschreiben, damit sie ein Software-Update aufspielen lassen.


Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts verpflichtend


„Da es sich um einen verpflichtenden Rückruf des KBA handelt, müssen die betroffenen Mercedes-Fahrer das Update aufspielen lassen, auch wenn die Auswirkungen auf den Motor unklar sind. Ansonsten droht ihnen im schlimmsten Fall die Stilllegung ihres Fahrzeugs“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering. „Es besteht aber auch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.“

Denn der EuGH hat nicht nur deutlich gemacht, dass Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sind, er hat auch entschieden, dass Schadenersatzansprüche schon dann bestehen, wenn sich der Fahrzeughersteller bei der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung nur fahrlässig verhalten hat.


Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit


Dieser Rechtsprechung hat sich der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 26. Juni 2023 angeschlossen. „Den Autobauern muss keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen“, so Rechtsanwalt Schwering. Bei Fahrlässigkeit besteht Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, der bis zu 15 Prozent des Kaufpreises betragen kann. Das Fahrzeug muss nicht zurückgegeben werden.

Mercedes könnten noch weitere Rückrufe drohen. Denn neben dem Thermofenster betrachtet das KBA noch zwei weitere Funktionen als kritisch. Dabei geht es um die AdBlue-Dosierstrategie.

Rechtsanwalt Schwering: „Je nach Abschalteinrichtung kann auch vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorliegen. Dann kann auch Anspruch auf vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags bestehen.“

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