Geheime Zeugnissprache – Teil 2

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Die Beurteilung des Sozialverhaltens eines Arbeitnehmers hat ebenfalls in der Zeugnissprache besondere Formulierungen und eine Note.

Ein „Sehr gut" drückt z. B. die Formulierung aus „Sie wurde wegen ihres freundlichen Wesens und kollegialer Haltung bei Vorgesetzten und Mitarbeitern sehr geschätzt".

Ein „Gut" bedeutet z. B. die Formulierung „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war einwandfrei". Wenn nur ein „Ausreichend" angemessen ist, dann steht im Zeugnis „Sie war stets um ein gutes Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten bemüht". Ganz schlecht sind Formulierungen wie „Er hatte zu seinen Mitarbeitern ein weit besseres Verhalten als zu den Vorgesetzten".

Rechtsanwalt Roland Tilch

Zu Teil 1 des Beitrags


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