Gekündigter Bausparvertrag: Wie reagiert man richtig auf eine Kündigung durch die Bausparkasse?

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Die Kündigungswelle rollt weiter. Nachdem vor allem die BHW Bausparkasse AG, die Wüstenrot Bausparkasse AG, die Deutsche Bausparkasse Badenia AG und die BSQ Bausparkasse AG sowie viele Landesbausparkassen LBS Zehntausende laufende Bausparverträge gegen den Willen der Bausparer gekündigt haben, beabsichtigt nach Presseberichten auch die Bausparkasse Schwäbisch Hall AG, ca. 50.000 lästige Bausparverträge einseitig zu beenden. Damit dürfte die Zahl der betroffenen Bausparverträge gegen 200.000 gehen.

Wer eine Kündigung seines Bausparvertrags erhält, sollte sofort prüfen, ob sein Bausparguthaben schon die Bausparsumme erreicht hat. Nur dann wäre die Kündigung zulässig. Das ist jedoch die absolute Ausnahme. Die erforderlichen Zahlen können immer dem letzten Kontoauszug für den Bausparvertrag entnommen werden. Liegt das Bausparguthaben hingegen noch unter der Bausparsumme, so ist die Kündigung unzulässig. In diesem Fall sollte sich der Bausparer umgehend an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden.

Witt Rechtsanwälte betreuen mittlerweile eine dreistellige Zahl von Bausparern, die sich gegen die rechtswidrigen Kündigungen der Bausparkassen zur Wehr setzen wollen. Viele haben zunächst selbst der Kündigung widersprochen und sich erst an einen spezialisierten Rechtsanwalt gewandt, als die Bausparkasse nicht einlenkte. Offensichtlich ist ohne eine anwaltliche Unterstützung nichts zu erreichen. Das erstaunt viele Bausparer – zumal in der Presse und von den Verbraucherzentralen geraten wird, selbst Widerspruch gegen die Kündigungen zu erheben. Die Bausparkassen zwingen ihre Kunden aber dazu, zum Rechtsanwalt zu gehen, weil für sie zu viel auf dem Spiel steht.

Die Vorteile aus den Kündigungen liegen auf der Hand. Selbst nach moderaten Schätzungen dürfte sich alleine die Zinsersparnis der Bausparkassen auf insgesamt über 150 Mio. jährlich belaufen. Außerdem entfallen die Kosten für die zukünftige Verwaltung der Bausparverträge und der Bauspardarlehen. Schon mittelfristig ergibt das eine Ersparnis in Milliardenhöhe für die Bausparkassen. Das erklärt, wie brachial die Kündigungen gegen die Kritik der Verbraucherzentralen und spezialisierter Rechtsanwälte durchgedrückt werden. Die Bausparkassen nehmen dabei sehenden Auges in Kauf, dem Bausparen und damit ihrem ureigensten Produkt schweren Schaden zuzufügen. Wer so weit gegangen ist, rudert nicht auf eine Beschwerde des Kunden hin wieder zurück.

Bausparer, die sich ihren Bausparvertrag erhalten und die rechtswidrige Kündigung nicht hinnehmen wollen, sollten daher nach der oben beschriebenen Prüfung sofort anwaltlichen Rat einholen. Regelmäßig tritt dafür eine Rechtsschutzversicherung ein.

Weitere Informationen für Geschädigte finden sich auch auf www.bausparvertrag-hilfe.de .

Witt Rechtsanwälte

Heidelberg Berlin München


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