Geld sparen durch Widerruf von Autokredit bei Mercedes Benz

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Mercedes-Benz-Bank: Widerruf noch heute möglich?

Fast jeder große Autokonzern hat ein hauseigenes Kreditinstitut. Diese sogenannten Autobanken helfen Kunden bei der Finanzierung ihrer Fahrzeuge durch die Vergabe von Darlehen. Die Mercedes Benz Bank ist eine solche Autobank mit beachtlichem Volumen, tausende Mercedes Kunden nehmen dort Kredite auf. Was häufig als lang andauernde Verpflichtung empfunden wird, könnte nun zu einem Vorteil werden: Möglicherweise haben zahlreiche Kunden der Mercedes-Benz-Bank einen Rechtsvorteil – das sogenannte „ewige“ Widerrufsrecht. Beim „ewigen“ Widerrufsrecht ist der Kunde noch Jahre nach Vertragsschluss zum Widerruf berechtigt, was zu einer hohen Ersparnis führen kann.

„Ewiges“ Widerrufsrecht bei Mercedes Benz Bank – was ist das?

Jeder Verbraucher, der ein Darlehen aufnimmt, hat ein gesetzliches Widerrufsrecht. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jeder, der das jeweilige Geschäft zu (überwiegend) privaten Zwecken abschließt. Dasselbe gilt natürlich auch bei Autokrediten. Das Widerrufsrecht ist jedoch auf 14 Tage ab Abschluss des Vertrags befristet. Allerdings besteht die (wahrscheinliche) Option, dass diese Frist bei tausenden Autokrediten in Deutschland nicht zu laufen begann. Der Widerruf ist dann noch heute möglich.

Hintergrund ist, dass der Kunde über sein Widerrufsrecht informiert werden muss. Dazu dient eine sogenannte Widerrufsbelehrung. Damit auch juristisch unerfahrene Kunden diese Belehrung verstehen, verlangt der Gesetzgeber ein gewisses Maß an Deutlichkeit, Form und Verständlichkeit. Wenn eine Belehrung den Anforderungen nicht gerecht wird, beginnt die 14 tägige Frist nicht zu laufen. Weil diverse Autobanken, darunter auch die von Mercedes Benz, offenbar fehlerhafte Belehrungen genutzt haben, könnten nun unzählige Verbraucher immer noch ein Widerrufsrecht haben. Betroffen können alle Verbraucher sein, die nach Juni 2010 einen Autokredit aufgenommen haben.

Widerrufsrecht noch heute beständig – was bringt das?

Die entscheidende Frage ist aber, welche Vorteile der „ewige“ Widerruf überhaupt hat. Folge des Widerrufs ist eine Rückabwicklung des Vertrages, heißt: Der Kunde erhält alle seine gezahlten Raten zurück und muss gleichzeitig das Auto an die Bank herausgeben. Für die gefahrenen Kilometer und den Verschleiß kann die Mercedes Benz Bank dann Nutzungsersatz verlangen. Dieser hält sich jedoch meist in Grenzen. Das bedeutet, dass man das ältere Fahrzeug zu überragenden Konditionen (fast dem kompletten Kaufpreis) zurückgeben kann. Im Verhältnis zu einem etwaigen Verkauf spart man enorm viel Geld.

Noch besser stehen Kreditnehmer da, die ihren Autokredit nach Juni 2014 aufgenommen haben. Durch eine Änderung der Rechtslage ist es den Banken dann versagt, Nutzungsersatz zu verlangen. Das heißt, dass man infolge des Widerrufs die kompletten Raten erhält und das Auto in der Regel ohne Abzüge zurückgibt. De facto hat man das Fahrzeug über die Jahre kostenlos genutzt und kann von dem (erstatteten) Geld ein neues oder anderes Auto kaufen.

Insbesondere ist der Widerruf bei „Abgasaffäre“-Autos interessant. Weil man ein Rückgaberecht gegenüber den Autokonzernen (in diesem Fall VW) meist einklagen muss, ist der Widerruf die wesentlich attraktivere Variante. Doch auch bei „normalen“ Diesel-Fahrzeugen kann angesichts der jüngsten Debatte das Interesse bestehen, das Auto zurückzugeben. Der Widerruf vom Autokredit kann dabei dienlich sein.

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Was ist zu tun? Jeder, der nach Juni 2010 einen Autokredit aufgenommen hat, sollte sich beraten lassen. Dabei ist egal, ob die Volkswagen Bank, die Mercedes Benz Bank oder eine andere Bank involviert ist. Die Chance auf eine hohe Ersparnis durch den Widerruf darf sich niemand entgehen lassen. Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte überprüfen Ihre Vertragsunterlagen und errechnen Ihre potentielle Ersparnis!

Weitere Informationen auf unserer Kanzleiseite, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail oder Telefon zur Verfügung!



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