Geld von Online-Casinos zurückholen - Gericht spricht 546.000 € zu

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Immer mehr Gerichte sprechen den Betroffenen die Rückzahlung ihres Geldes zu, das sie beim Glücksspiel oder bei Sportwetten im Internet verloren haben. Zuletzt das Landgericht Kleve, das den Betreiber einer solchen Online-Plattform zur Rückzahlung der vollen Klagesumme von über einer halben Million Euro verurteilt hat.

Der Kläger hatte auf der Plattform zwischen 2012 und 2020 insgesamt über 1,8 Millionen Euro eingesetzt und nach Abzug seiner Gewinne 546.000 Euro Verlust gemacht. In dieser Zeit waren aber solche Internetportale in Deutschland noch verboten. Sie wurden erst ab 2021 erlaubt, wenn der Betreiber über eine entsprechende deutsche Lizenz verfügt. Die hatte der Betreiber aus Malta aber nicht, sondern nur eine maltesische Konzession, die hierzulande nicht gilt. Deshalb seien die online geschlossenen Glücksspielverträge mit dem Kläger nichtig und der Betreiber zu Unrecht bereichert und zur Herausgabe seiner Gewinne verpflichtet. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber große Chancen dürfte der Betreiber in der Berufung nicht haben. Denn mehrere Oberlandesgerichte haben bereits im Sinne der Geschädigten entschieden. Wie berichtet wurde, hätte auch der Bundesgerichtshof als höchste Instanz vor kurzem wahrscheinlich zu Gunsten des Betroffenen geurteilt, was der Casinobetreiber nur dadurch verhindern konnte, dass er einen äußerst günstigen Vergleich angeboten hat und das Verfahren daher ausgesetzt wurde.

Verjährt sind die Ansprüche nach Auffassung des Gerichts ebenfalls nicht, da für solche Fälle eine verschärfte Haftung mit einer verlängerten Verjährungsfrist von 10 Jahren gelte.

Die Aussichten vor Gericht sind also gut. Sofern Sie ebenfalls Geld beim Online-Glücksspiel oder bei Sportwetten im Internet verloren haben, melden Sie sich bei uns. Wir prüfen unverbindlich und kostenlos, ob sich Ihr Fall für einen Rückforderungsanspruch eignet. Anwalts- und Gerichtskosten für die weitere Tätigkeit übernimmt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung, und auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, ist oft die Unterstützung durch einen Prozessfinanzierer möglich.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0234 / 338 530 oder per E-Mail an info@jfm24.de.

Foto(s): JFM

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