Geld zurück vom Online Casino - LG Hamburg verurteilt Zecure Gaming Ltd. aus Malta zur Rückzahlung

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In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 07.06.2023 den Online-Glücksspiel-Anbieter "Zecure Gaming Ltd." aus Malta zur Rückzahlung aller Verluste eines Spielers verurteilt, welche dieser auf den Online-Casino-Seiten "Kaboo" und "Thrills" verloren hatte. 


In der Zeit vom 29.04.2020 bis zum 04.06.2020 hatte ein Spieler aus Hamburg auf den Online-Casino-Seiten „Kaboo“ und „Thrills“ unter Berücksichtigung von Gewinnen 6.110,00 € bei sog. „Slots“ (virtuellen Automatenspiele) verloren.  


Auf die Klage des Spielers hin verurteilt das LG Hamburg den Anbieter nun antragsgemäß. Gleichzeitig erkannte das Gericht dem Kläger Ersatz seiner außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten zu.


Die Klage sei zunächst zulässig und das Landgericht Hamburg international zuständig. 


Des Weiteren sei die Klage auch begründet.


Der Kläger sei aktivlegitimiert. Die Beklagte habe nicht substantiiert dargelegt, dass der Kläger seine Ersatzansprüche abgetreten hätte, insbesondere nicht an einen Prozessfinanzierer. Was im Übrigen unter dem Vortrag der Beklagten zu verstehen sein soll, dass der Kläger seine Ansprüche „faktisch“ an einen Prozessfinanzierer abgetreten habe, oder welche Relevanz es für die Aktivlegitimation oder Prozessführungsbefugnis haben soll, dass „die Rechte der Klagepartei, über den Anspruch selbst sowie über das ob und wie der Prozessführung zu entscheiden, vertraglich so stark eingeschränkt wurden, dass sie nicht mehr über die geltend gemachten Ansprüche sowie die Klage verfügen kann und im vorliegenden Gerichtsverfahren letztlich selbst gar keine Entscheidungen mehr treffen kann“, sei nach Ansicht des Gerichts nicht nachvollziehbar. An der Inhaberschaft der Ansprüche würde dies jedenfalls nichts ändern. Auf die Prozessfähigkeit des Klägers, also seine Fähigkeit, vor Gericht zu stehen, hätte dies erst recht keinen Einfluss, so das erkennende Gericht.


"Diese Ausführungen sind sehr zu begrüßen, da ein Trend dahingehend zu erkennen ist, dass Online-Glücksspiel-Anbieter auf unredliche Art und Weise versuchen, vom Inhalt etwaiger Prozessfinanzierungsverträge Kenntnis zu erlangen, um diese dann später zweckwidrig anderweitig zu verwenden. Dem hat das erkennende Gericht nun eine klare Absage erteilt.", erklärt Rechtsanwalt Dr. Patrick Redell, welcher den Kläger in diesem Verfahren vertrat. 


Nach Ansicht des Gerichts habe der bekannte Online-Glücksspiel-Anbieter aus Malta vom klagenden Spieler zu Unrecht Geldbeträge erlangt, welche nunmehr zurückzuzahlen seien. Diese Zahlungen seien seinerzeit ohne Rechtsgrund erfolgt. Die Spielverträge zwischen den Parteien aus dem Jahr 2020 seien wegen Verstoßes gegen das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland unwirksam. Dieses Verbot, unter anderem Slots im Internet zu veranstalten und zu vermitteln, sei auch mit Unions- und Verfassungsrecht vereinbar.


Der Online-Glücksspiel-Anbieter aus Malta habe auch nicht nachweisen können, dass der Kläger zum Zeitpunkt der Spieleinsätze von der Illegalität der genutzten Online-Glücksspiele Kenntnis hatte. Der Spieler hatte vielmehr darauf vertraut, dass deutsche Behörden einschreiten würden, wenn das verbreitete Online-Glücksspiel nicht zulässig sein sollte. Ein leichtfertiges Sich-Verschließen reiche hierfür nicht aus, da dieses Thema nicht einen allzu breiten Raum in der Presseberichterstattung eingenommen hätte.


Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: https://www.redell.com/blog


Sollten Sie auch Verluste beim Online-Glücksspiel erlitten haben, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns über rechtsanwalt@redell.com. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich und diskret behandelt.


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