Geld zurück vom Online Casino - LG Konstanz: Online-Casino aus Malta muss Spieler 111.019,00 € erstatten

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In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das Landgericht Konstanz mit Urteil vom 06.02.2023 einen Online-Casino-Betreiber aus Malta zur Rückzahlung von Verlusten des Spielers iHv 111.019,00 € verurteilt, welcher dieser im Online-Casino des Anbieters über mehrere Jahre verloren hatte.

In der Zeit vom 19.06.2020 bis zum 08.12.2021 verlor der Kläger in einem Online-Casino eines Betreibers aus Malta bei sog. "Slots" unter Abzug von Auszahlungen Verluste von insgesamt 111.019,00 €.

Auf die Klage hin verurteilte das Landgericht Konstanz den Online-Casino-Betreiber aus Malta nun zur Rückzahlung sämtlicher saldierter Verluste.

Nach Ansicht des Gerichts habe der Online-Casino-Betreiber die vom Kläger gezahlten Beträge zu Unrecht erhalten, weil diese ohne Rechtsgrund geleistete worden wären. Der Online-Casino-Betreiber habe die streitgegenständlichen Online-Glücksspiele gesetzeswidrig angeboten. Dies sei im Bundesland Baden-Württemberg seinerzeit teilweise überhaupt nicht und später wegen Fehlens einer nationalen Lizenz nicht erlaubt gewesen. Das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns von Online-Glücksspielen sei auch mit Europarecht vereinbar und verstoße nicht gegen die europarechtlich gewährleistete Dienstleistungsfreiheit. Das Verbot von Glücksspielen im Internet diene der Bekämpfung der Spielsucht, dem Jugend- und dem Spielerschutz, der Kanalisation der Spiel- und Wettnachfrage auf legale Angebote und der Bekämpfung der Begleit- und Folgekriminalität. Wegen der leichten Zugänglichkeit birge das Angebot von Glücksspiel im Internet noch größere Gefahren als das Glücksspielangebot in herkömmlichen Vertriebsformen.

Eine andere Beurteilung ergebe sich auch nicht daraus, dass die Verwaltungspraxis im Hinblick auf die zum 01.07.2021 in Kraft getretenen Neuregelung des Glücksspielstaatvertrages nicht mehr eingeschritten sei. Durch dieses Vollzugsdefizit werde die Eignung des Internetverbots, die mit ihm verfolgten Ziele zu erreichen, nicht konterkariert. Allein aus dem Umstand, dass gegen das Angebot von Online-Glücksspiel nicht eingeschritten wird, bedeute nicht, dass das Angebot gegen den Wortlaut des geltenden Gesetzes als legal anzusehen ist. Hätte man dies gewollt, hätte man das Gesetz schon zuvor geändert, so das Gericht.

Dem Rückforderungsanspruch des Klägers stehe auch nicht ein mögliches eigenes Fehlverhalten entgegen. Die Beklagte habe schon nicht nachweisen können, dass der Kläger Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis der Illegalität der streitgegenständlichen Online-Glücksspiele gehabt hätte.  Im Übrigen gebiete der Sinn und Zweck der streitgegenständlichen Normen aber auch, dass die Verluste zurückzuzahlen seien.

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Sollten Sie auch Verluste beim Online-Glücksspiel erlitten haben, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns über rechtsanwalt@redell.com. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich und diskret behandelt.


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