Geld zurück vom Online-Casino – LG Stade: Casino „MagicRed“ muss Spieler alle Verluste erstatten

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In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Stade mit Urteil vom 22.08.2023 entschieden, dass der Online-Glücksspiel-Anbieter Aspire Global International Ltd. aus Malta einem Spieler alle Verluste erstatten muss, welche dieser im Online-Casino des Anbieters "MagicRed" verloren und auch eingeklagt hatte. 


Der Spieler verlor im Zeitraum vom 04.04.2020 bis 06.06.2020 unter Berücksichtigung von Gewinnen saldierte Spielbeträge in Höhe von 29.100,00 Euro.

Nachdem das Gericht die Zulässigkeit der Klage bejaht hatte, erachtete es den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag wegen eines Verstoßes des Online-Glücksspiel-Anbieters gegen das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet als nichtig. Der Anbieter habe dagegen verstoßen, indem er sein Angebot auch Spielern in Niedersachsen zugänglich gemacht hat. Auf eine etwaige spätere Legalisierung des Angebots komme es von vornherein nicht an, da damit keine rückwirkende Heilung des einzelnen, in der Vergangenheit abgeschlossenen Vertrags mit einem Spieler verbunden sei. 

Das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet verstoße auch nicht gegen Europarecht.

Daran ändere auch der Umstand nichts, dass einige Online-Glückspiele nunmehr erlaubnisfähig sind. Dass der Anbieter für das vom Kläger durchgeführte Glücksspiel mittlerweile eine Lizenz hat, behauptet er schon nicht. Dies wäre für die Vergangenheit auch unerheblich.

Dem Rückzahlungsanspruch stehe auch keine Rückzahlungssperre entgegen. Zwar dürfte der Kläger ggf. durch die Teilnahme an dem Online-Glücksspiel selbst objektiv etwas Gesetzeswidriges getan haben. Allerdings fehle es am erforderlichen Vorsatz auf Seiten des Klägers.  Soweit ein Gesetzesverstoß des Leistenden in Rede steht, könne die Existenz der verschiedenartigsten Verbotsgesetze nicht ohne Weiteres und generell als bekannt vorausgesetzt werden. Vielmehr sei die Kenntnis gerade des Verbotsgesetzes festzustellen, soweit dieses nicht als allgemein bekannt angesehen werden darf. Diesen Beweis habe der Online-Glücksspiel-Anbieter nicht erbracht.

"Über das Urteil sind wir sehr erfreut. Besonderes hervorzuheben ist noch, dass das Landgericht die Vernehmung des Klägers als Partei abgelehnt hatte, weil der diesbzgl. Antrag des Online-Glücksspiel-Anbieters unzulässig auf eine allgemeine Ausforschung gerichtet war. Dies dürfte in den meisten Klageverfahren der Fall sein, wird aber von vielen Gerichten leider häufig (noch) übersehen.", sagt Rechtsanwalt Dr. Patrick Redell, Prozessbevollmächtigter des Klägers in diesem Verfahren. 

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter: https://www.redell.com/blog

Sollten Sie auch Verluste beim Online-Glücksspiel erlitten haben, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns über rechtsanwalt@redell.com. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich und diskret behandelt.


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