Geld zurück vom Online Casino - OLG Karlsruhe verurteilt Online-Casino aus Malta zur Rückzahlung aller Verluste

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In einem weiteren von unserer Kanzlei geführten Verfahren hat das OLG Karlsruhe mit Beschluss vom 31.03.2023 die Berufung eines Online-Glücksspiel-Anbieters aus Malta gegen ein Urteil des LG Konstanz, welches den Online-Casino-Betreiber aus Malta zur Rückzahlung sämtlicher Verluste einer Spielerin verurteilt hatte, zurückgewiesen.

Die Klägerin begehrte die Rückzahlung saldierter Verluste iHv 12.754,00 €, welche diese in der Zeit vom 18.02.2021 bis zum 26.04.2021 in einem bekannten Online Casino eines Anbieters aus Malta verloren hatte. Auf die Klage verurteilte das LG Konstanz den Anbieter antragsgemäß. Daraufhin legt der Anbieter Berufung gegen das Urteil beim OLG Karlsruhe ein. Dies jedoch ohne Erfolg!.

Nach Auffassung des OLG Karlsruhe habe sich das Landgericht zunächst zutreffend als international zuständig und deutsches Recht für anwendbar erklärt.

Des Weiteren habe die Klägerin gegen den Online-Glücksspiel-Anbieter aus Malta zutreffend einen Anspruch auf Rückzahlung sämtlicher saldierter Verluste, da der Anbieter die streitgegenständlichen Online-Glücksspiele im streitgegenständlichen Zeitraum illegal in dem Bundesland, aus welchem die Klägerin spielte, angeboten hatte. Unerheblich sei, dass nach der Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 inzwischen die Möglichkeit der Erlaubnis für öffentliche Glücksspiele im Internet besteht. Ebenso wenig sei erheblich, dass ggf. behördlich gegen solche Verstöße nicht (mehr) vorgegangen worden sei, da die Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche nicht davon abhänge, ob Verwaltungsbehörden öffentlich-rechtliche Verhaltenspflichten durchsetzen. Das Totalverbot für das Vermitteln und Veranstalten von Online-Glücksspielen sei auch nicht europarechtswidrig. 

Der Erstattungsanspruch der Spielerin sei schließlich auch nicht anderweitig ausgeschlossen. Würde man den Erstattungsanspruch der Spielerin versagen, würden die Anforderungen, die der BGH aufgestellt hatte, dem illegalen Online-Glücksspiel Einhalt zu bieten, konterkariert. Auf die Frage, ob die Klägerin vorsätzlich, also bewusst verbotswidrig oder sittenwidrig gehandelt hat, komme es daher gar nicht mehr an.

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Sollten Sie auch Verluste beim Online-Glücksspiel erlitten haben, melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns über rechtsanwalt@redell.com. Ihre Anfrage wird selbstverständlich vertraulich und diskret behandelt.


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