Geno Wohnbaugenossenschaft eG – Gläubigerversammlung am 15. Oktober 2018

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Die Gläubigerversammlung der Geno eG (vormals: Genotec Wohnbaugenossenschaft eG) am 15. Oktober 2018 in Ludwigsburg wird die Weichen für das weitere Vorgehen im Insolvenzverfahren stellen. Der Insolvenzverwalter wird die wirtschaftliche Lage und insbesondere den Vermögensbestand der Schuldnerin erläutern. Die Versammlung wird dann über den Fortgang des Insolvenzverfahrens entscheiden.

Rechtsanwalt Dethloff, der bereits weit mehr als 100 ausgeschiedene Genossen vertritt, ist Mitglied des von dem Insolvenzgericht vorläufig eingesetzten Gläubigerausschusses. Gemäß § 69 der Insolvenzordnung sind die Mitglieder des Gläubigerausschusses verpflichtet, den Insolvenzverwalter zu unterstützen und zu überwachen.

Bei dieser Tätigkeit kommt Rechtsanwalt Dethloff seine mehrjährige Erfahrung in zahlreichen für (ehemalige) Mitglieder geführten Gerichtsverfahren gegen die Geno eG und deren Vermittlungsunternehmen zugute. Die dabei erlangten Kenntnisse sind für die Einschätzung der Höhe des Auseinandersetzungsguthabens ebenso von Bedeutung wie für die Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegen alle in Betracht kommenden Anspruchsgegner.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Dethloff wird der komplexe Sachverhalt der Genossenschaftsinsolvenz von dem Insolvenzverwalter Dr. Haffa sachgerecht aufgearbeitet. Es wurden insbesondere die notwendigen Maßnahmen ergriffen, um das Vermögen der Schuldnerin rechtzeitig und umfassend zu sichern und die laufenden Kosten der Verwaltung des insolventen Unternehmens erheblich zu senken.

Den Teilnehmern der Gläubigerversammlung ist daher im besten Interesse der Gläubiger zu empfehlen, das Regelinsolvenzverfahren fortzuführen, um durch eine konsequente und bestmögliche Verwertung des Vermögens die Insolvenzmasse zu erhalten und nach Möglichkeit maximal aufzufüllen. Dabei sind auch die Ansprüche der Geno eG gegen (teils ehemalige) Führungskräfte, namentlich den Vorstand und den Aufsichtsrat wegen naheliegender Pflichtverletzungen nachdrücklich durchzusetzen.

Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Dethloff wäre eine – ursprünglich von der Geno eG geplante – Eigenverwaltung bzw. ein Insolvenzplanverfahren, was beides letztlich auf eine Fortführung des Unternehmens hinausliefe, nicht nur unrealistisch, sondern bei dem zu erwartenden Scheitern auch für den Umfang der Masse und damit für die Interessen der Gläubiger schädlich. Er hält aus folgenden Gründen eine Fortführung nicht für ratsam:

1.  Das Geschäftskonzept der Geno eG erscheint zwar auf den ersten Blick vielversprechend, seine Tragfähigkeit ist jedoch zweifelhaft. So ist insbesondere fraglich, ob die in Aussicht gestellte Wohnmöglichkeit („Immer sicher wohnen“) überhaupt einem nennenswerten Anteil der Mitglieder zur Verfügung gestellt werden kann. Denn bei der konzeptionsgemäßen Einzahlung nur eines Zehntels der geplanten Investitionssumme wäre die Genossenschaft ohne eine ständig in großem Umfang anwachsende Mitgliederzahl nicht in der Lage, der Mehrzahl der Genossen Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

2.  Durch die mittlerweile bekannt gewordene verbreitete Praxis der Vermittlung der Mitgliedschaft in der Geno eG unter Verschweigen bzw. Abstreiten der Verlustrisiken ist das Ansehen der Geno eG und ihres Konzepts erheblich gesunken. Damit gehen auch erhebliche Schadensersatzansprüche der nicht ordnungsgemäß beratenen Mitglieder einher.

3.  Durch die Praxis des Vorstands, die über Jahre von dem Aufsichtsrat geduldet wurde, einen kostenintensiven Vertrieb mit Geldern der Genossenschaft in Millionenhöhe aufzubauen und zu unterhalten, ist die Reputation des Unternehmens nachhaltig geschädigt worden.

4.  Es ist nicht ersichtlich, wie für die verbleibenden Mitglieder – und erst recht für potentiell künftige neue Mitglieder – angesichts der Lage des Unternehmens noch neuer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann. Der Zweck des Unternehmens lässt sich, jedenfalls unter den jetzt eingetretenen Bedingungen, nicht mehr verwirklichen.

Damit spricht alles dafür, das Insolvenzverfahren zügig im besten Interesse der Gläubiger fortzuführen und eine zeitnahe Verwertung des Vermögens sowie die Durchsetzung von Ansprüchen vorzunehmen, um in einem überschaubaren Zeitraum ein gutes Ergebnis für die Gläubiger zu erzielen.

Von einer Beauftragung des Inkassounternehmens GPW rät Rechtsanwalt Dethloff deshalb ab, weil deren Geschäftsführer eng mit dem Vorstand und Gründer der Geno eG zusammengearbeitet hat und dies mutmaßlich auch weiterhin tut. Gläubiger, die eine Vollmacht an die GPW erteilt haben, können diese dem Unternehmen auch jetzt noch mit sofortiger Wirkung entziehen. Dies sollten die Betroffenen dann dem Insolvenzverwalter umgehend mitteilen.

Damit auf der Gläubigerversammlung sachgerechte Entscheidungen getroffen werden, ist zu empfehlen, dass die Gläubiger entweder selbst teilnehmen oder sich anwaltlich vertreten lassen. So kann die weitere Verschwendung von Geldern der Geno eG verhindert werden.

Rechtsanwalt Dethloff bietet allen ehemaligen Mitgliedern der Geno eG an, sie in der Gläubigerversammlung sowie im weiteren Insolvenzverfahren zu vertreten. Überdies prüft Rechtsanwalt Dethloff mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Vertriebsunternehmen Genotrade eK und Geno AG (vormals: Genotec Vertriebs AG) und die verantwortlichen Akteure der Genossenschaft. 

Er führt bereits zahlreiche Gerichtsverfahren zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Letztere haben nach den Zeugenaussagen von mehreren Vermittlern, welche die fehlerhafte Aufklärung bestätigt haben, gute Erfolgsaussichten.



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