Erfolg gegen DKB und BCS - Unautorisierte Abbuchung über ApplePay nach Klage vor dem Landgericht erstattet!

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In den letzten Monaten häufen sich Berichte von Betroffenen, die Opfer missbräuchlicher Abbuchungen geworden sind. So haben zahlreiche Kunden der Deutsche Kreditbank AG – DKB – berichtet, dass von Ihrem Kreditkarten-Konto bei der DKB unberechtigte Abbuchungen erfolgt sind, die sie nie veranlasst haben.


Standardschreiben als Ablehnung

Auf Beschwerden reagiert die DKB meist ablehnend durch ein Schreiben der BCS Kartenservicecenter der Bayern Card·Services GmbH. Hier werden die Kunden mit einem Standard-Text abgespeist, in dem regelmäßig behauptet wird, die Abbuchungen seien durch die Bezahlfunktion ApplePay ausgelöst worden. Darüber hinaus wird pauschal der Vorwurf erhoben, die Kunden hätten ihr Smartphone nicht sorgfältig aufbewahrt. Das Standardschreiben, das zahlreiche geschädigte Kunden erhalten haben, lautet u.a. wie folgt:


„Ihre Kreditkarte wurde zu Zahlungsvorgängen bei einem Vertragsunternehmen eingesetzt.

Dabei wurde die vorgesehene Authentifizierung über die Nutzung eines Smartphones o.ä.

vorgenommen. Die Zahlungsvorgänge wurden mit der Bezahlfunktion Apple Pay ausgelöst.

Daher dürfen wir davon ausgehen, dass die Transaktionen von Ihnen autorisiert wurden und

Ihnen somit kein Erstattungsanspruch zusteht. Oder aber Sie haben das Smartphone nicht

sorgfältig aufbewahrt, so dass Dritte dieses missbräuchlich nutzen konnten. Laut unseren

AGB's gehen Schäden und Nachteile aus einer schuldhaften Verletzung von Sorgfaltspflichten

zu Lasten des Kunden. Ihnen steht demnach kein Erstattungsanspruch zu.“


In vielen Fällen ist die Unterstellung, die Kunden hätten die Bezahlfunktion ApplePay genutzt, nachweislich falsch. Denn zahlreiche der betroffenen Kunden verfügen gar nicht über ein I-Phone oder haben die Funktion noch nie verwendet.


Betroffene sollten sich mit dieser Standard-Antwort nicht zufrieden geben. Aufgrund der Vielzahl der bekannt gewordenen Fälle bestehen erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass bei der von der DKB angebotenen Bezahlfunktion eine Sicherheitslücke besteht, die es Betrügern erleichtert, unberechtigte Abbuchungen vorzunehmen.



Erfolg nach Klage vor dem Landgericht Berlin


Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ingo M. Dethloff empfiehlt in solchen Fällen, die Bank auf Erstattung zu verklagen. Auf eine von Rechtsanwalt Dethloff vor dem Landgericht Berlin erhobene Klage hin hat die DKB, ohne in der Sache auf die Klage zu erwidern, die Klageforderung vollständig nebst Zinsen beglichen. Damit wurde dem Mandanten von Rechtsanwalt Dethloff ein Betrag von mehr als 8.000 EUR wieder gutgeschrieben. Die Kosten des Verfahrens hat laut Beschluss des Landgerichts Berlin die Bank zu tragen.


Betroffene Bankkunden erhalten von Rechtsanwalt Dethloff nach Übersendung der Unterlagen eine kostenfreie Ersteinschätzung für das weitere Vorgehen.





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