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Genossenschaftsbeitritte über Kreditvermittler: Möglichkeiten für Verbraucher

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Lockvogel Kreditvermittler - Portale

Wir kennen es von Mandanten zum Insolvenzverfahren der WSW Wohnsachwerte eG. In Kooperation mit Kreditvermittler-Portalen (Kooperationspartner) gelangte die WSW an Kundendaten. Wer Geld brauchte landete auf Kreditvermittler-Portalen und gab dort seine Daten preis. Wer nicht die erforderlich Bonität besaß hat häufig statt eines Kredites eine Mitgliedschaft bei einer Genossenschaft "abgeschlossen".

Das war so bei der WSW und wird auch heute noch so für andere Genossenschaften praktiziert.

Arbeitnehmer-Fördergeld oder Förderhelden hieß&heist es häufig und später wurden&werden haftungsträchtige Mitgliedschaften zu Genossenschaften daraus. Die monatlichen vermögenswirksamen Leistungen stellten&stellen sich dann als gleichzeitige Raten für Mitgliedschaften zu Genossenschaften dar. 

Wer auf diese Weise ungewollt in eine Genossenschaft "geschlittert" ist, hat gute Chancen, sein Geld wegen des unwirksamen Vertrages zurück zu erhalten. 

Pflichten?

Während die meisten vermögenswirksamen Leistungen für unverfängliche Ratensparverträge aufgewendet werden, mutieren diese Raten zu Mitgliedsbeiträgen in einer Genossenschaft, wird aus dem Anspar- ein Abzahlgeschäft. Statt eines Rückerstattungsanspruches auf die Raten gibt es nur einen Anspruch auf Erstattung der Auseinandersetzung des Mitgliedsanteils und fällt die Genossenschaft in die Insolvenz, können aus den offenen Raten Verbindlichkeiten werden. 

Das gilt aber nur dann, wenn die Mitgliedschaft formwirksam abgeschlossen wurde.

Formunwirksamtkeit durch Onlineunterschrift

Viele Beitritte übers Internet in elektronischer Form entsprechen nicht der Schriftform nach §15 Abs.1S.1 Genossenschaftsgesetz und sind nicht wirksam zustande gekommen. Die Vorschriften der §§126 und 126a BGB sehen es aber vor, dass die eigenhändige Unterschrift (Stift auf Papier) durch eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden darf. Auf wikipedia heist es hierzu:

(...)

Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist eine durch die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 geregelte Form eines Zertifikats, die im Rechtsverkehr die handschriftliche Unterschrift ersetzt, wenn dies durch eine Rechtsvorschrift vorgesehen ist oder zwischen Parteien vereinbart wurde. Sie werden von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) ausgegeben. Die qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter müssen von staatlich bestimmten Stellen zertifiziert werden.

...

Für die qualifizierte elektronische Signatur muss der Zertifizierungsdiensteanbieter die Paragrafen 4 bis 14 Signaturgesetz einhalten und die Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde (Bundesnetzagentur) anzeigen (§ 4 Abs. 3 SigG). Ab der Anzeige des Betriebs können Zertifikate für qualifizierte elektronische Signaturen ausgestellt werden. Vor der Anzeige des Betriebes ausgestellte Zertifikate ermöglichen bestenfalls das Erstellen von fortgeschrittenen elektronischen Signaturen.

(...)

Wenn also kein Signaturverfahren für eine qualifizierte elektronische Signatur (QES)verwendet worden ist, kam kein formwirksamer Beitritt zur jeweiligen Genossenschaft zustande. Eine einfache Onlineunterschrift mit der Computermaus genügt nicht. Alle Zahlungen können zurückverlangt werden.

Abmahnung durch Verbraucherzentrale

Für den Vertrieb von Genossenschaftsanteilen ohne qualifizierte elektronische Signatur wurde die WSW im Jahre 2021 rechtskräftig abgemahnt, dies zu unterlassen. Das hat sich wohl aktuell noch nicht bei jeder (verdächtigen, angeblich verbraucherfreundlichen) Genossenschaft herumgesprochen:

(...)

Unseriöse Wohnungsbaugenossenschaften                

Weiterhin liegen Beschwerden über fragwürdige Vertriebsstrategien, hohe Kosten und Probleme mit der Kündigung zu einzelnen Wohnungsbaugenossenschaften vor. So wirbt etwa eine Genossenschaft potenzielle Mitglieder über die Internetseite foerder-helden.de an, auf der sie umfänglich den Zugang zu staatlichen Fördergeldern anpreist. Dass damit eine Mitgliedschaft mit hohen fünfstelligen Zahlungsverpflichtungen, erheblichen Kosten und jahrelangen Kündigungsfristen verbunden ist, wird dagegen erst nach Dateneingaben und nur sehr versteckt mitgeteilt. Verbraucher:innen waren von der Mitteilung ihres Arbeitgebers bezüglich eines neuen VL-Vertrages mit dieser überrascht. Der vzbv ist inzwischen per Klage gegen die WSW WohnSachWerte eG vorgegangen, da in dem konkreten Fall nicht erkennbar war, dass der Anbieter mit seiner Webseite die besonderen gesetzlichen Anforderungen an einen Genossenschaftsbetritt auf Grund des Schriftformerfordernisses überhaupt erfüllt. 

(...)

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