Genussscheine der ELARIS

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ELARIS - sagt uns allen sicher etwas im Zusammenhang mit dem Anbieten preiswerter kleiner Elektroautos über einen bekannten Lebensmittelgroßhändler. Weniger bekannt ist sicher, dass es neben der ELARIS GmbH, die ELARIS Innovation GmbH und der ELARIS Holding GmbH gibt. Die ELARIS GmbH war auch befasst mit dem einsammeln von Geldern von Kleinanlegern in Form von Genussrechtskapital. Es wurden insgesamt 8 Mio. Euro Genussrechtskapital eingesammelt. Die GmbH hat den letzten Jahresabschluss per 31.12.2021 erstellt. 

Aktuelle Jahresabschlussunterlagen liegen nicht mehr vor (wir sind im 1. Quartal 2024 !, so dass die Pflicht zur Veröffentlichung für den Jahresabschluss 2022 bereits abgelaufen ist). In dem letzten Jahresabschluss ist ausgewiesen, dass 8.059 Stück Genussscheine begeben wurden mit einem Nennwert von je 1.000 Euro. 

In dem Jahresabschluss ist ausgewiesen, dass die Genussrechte bis zur vollen Höhe am Verlust teilnehmen und jeder Genussschein seinem Inhaber einem dem Gewinnanteil der Gesellschafter vorgehenden Anspruch auf Gewinnausschüttung gewährt, der nachrangig ist nach allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubigern. 

Zur Vermeidung einer Zahlungsunfähigkeit und einer Überschuldung besteht ein qualifizierter Rangrücktritt. dieses bedeutet, dass im Rahmen eines Insolvenz- oder Liquidationsverfahren die Genussscheininhaber in ihrer Eigenschaft als Gläubiger der Gesellschaft mit ihren Forderungen aus den Genussscheinen hinter sämtliche Forderungen von anderen gegenwärtigen und zukünftigen Gläubigern der Gesellschaft (mit Ausnahme von anderen nachrangigen und gleichrangigen Gläubigern) in den Rang hinter die Forderungen i.S.d. § 38 und des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO zurücktreten. 

Jeder Genussschein berechtigt zu einer dem Gewinnanteil der Gesellschafter vorgehenden auf das jeweilige Geschäftsjahr bezogenen jährlichen Gewinnausschüttung in Höhe von 6% bezogen auf den Nennbetrag des Genussscheins. Der Anspruch auf Gewinnausschüttung besteht nur bezogen auf das Jahresergebnis der Gesellschaft nach Steuern zuzüglich etwaiger Gewinnvorträge und frei verfügbarer Kapital- und Gewinnrücklagen, gemindert um Verlustvorträge, die Zuführung zur gesetzlichen Rücklage sowie die Zuführung zur Rücklage für eigene Anteile. 

Was sind Genussscheine? 

Genussscheine stellen die als Wertpapier verbriefte Form eines Genussrechts dar und sind somit – bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen – an der Börse handelbar. Genussscheine nehmen in gewisser Weise eine Zwischenstellung zwischen Aktien und Anleihen ein.  

Kündbarkeit der Genussrechts-Verträge? 

Die Genussscheine haben gemäß den Genussscheinbedingungen eine Laufzeit bis zum 1. Oktober 2027. Die Genussscheine können durch die Emittentin vorzeitig gekündigt werden, und zwar erstmals mit einer Frist von sechs Monaten zum 1. Oktober 2023. Danach sind die Genussscheine mit gleicher Frist zum 1. Oktober eines jeden Kalenderjahres kündbar.

  Rangrücktritt - qualifizierte Rangrücktritt und Risiko für die Anleger 

Der Vertrag über die Begebung der Genussrechte enthält eine Regelung zum qualifizierten Rangrücktritt. Danach soll der Anleger bestätigen, dass er ein sehr erfahrener Investor ist, der die Vorteile und Risiken der Genussscheine vollumfänglich versteht und einschätzen kann. Der Investor soll bestätigen, dass ihm bekannt ist, dass der Erwerb der Genussscheine mit erheblichen Risiken einhergeht und zum vollständigen Verlust führen kann. Es wird dann ein qualifizierter Rangrücktritt vereinbart. 

Klein-Anleger als professionelle Anleger ausgewiesen? 

Uns liegen Verträge vor, in denen die Anleger  als professionelle Anleger ausgewiesen sind. Der professionelle Anleger ist aber nach dem WpHG wie folgt definiert : (vgl. § 1 Abs. 19 Nr. 31-33 KAGB i.V.m. § 67 Abs. 2 WpHG): 

a) Es muss sich um einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb handeln. Der Geschäftsbetrieb vollzieht sich in ausreichendem Umfang auf dem Finanzmarkt, was sich in hohen und häufigen Kapitalanlagen äußert. 

b) 1 Jahr einschlägige Berufstätigkeit im Zusammenhang mit dem Finanzmarkt 500.000 € Volumen der Finanzmittel bzw. des Bankguthabens 10 Finanzmarkt-Transaktionen pro Quartal im zurückliegenden Jahr mit > 25.000 € Umsatz  / Die Einstufung als professioneller Investor erfolgt nur bei institutionellen Investoren automatisch  

Warum sind die Anleger als professionelle Anleger ausgewiesen ?  Für diese Anleger-Gruppe gelten viele schützende gesetzliche Regelungen nicht – man könnte daher meinen, das sei kein besonders anstrebenswerter Status. Doch das stimmt so nicht. 

Weniger Rechtsschutz – niedrigere Kosten  

Unter anderem entfällt bei Wertpapiergeschäften genauso wie beim Investment in alle Formen von Alternativen Investmentfonds (AIF) die Prospektpflicht, bestimmte Risiko-Hinweis-Pflichten, die Pflicht zur Dokumentation von Beratungs- und Verkaufsgesprächen für Finanzmarktprodukte und Finanzinstrumente, Informationspflichten während der Laufzeit des Investments, regelmäßige Bewertungspflichten bei Sachwertanlagen – um nur einige zu nennen.

Diese Anleger-Gruppe genießt wesentlich weniger Anlegerschutz.   Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Kleinanleger tatsächlich den Status eines professionellen Anlegers hatten und damit weniger schutzbedürftig sind. 

Entwicklung der Gesellschaft? Die GmbH ist zwischenzeitlich umfirmiert in eine Aktiengesellschaft. Der letzte - im Bundesanzeiger auffindbare - Jahresabschluss ist überhaupt nicht aktuell. Die ELARIS Innovation GmbH weist einen Jahresfehlbetrag von 2,251 Mio. Euro aus. Die Daten der Jahresabschlüsse sind nicht aktuell, aber es fragt sich ohnehin, was das derzeitige operative Geschäft der Firmengruppe ist, und wo (womit) überhaupt Umsätze erwirtschaftet werden. Wie der tatsächliche wirtschaftliche Zustand der Gesellschaften ist, kann derzeit nicht sicher eingeschätzt werden; aber Bonitäts-Auskünfte ergaben, dass eine Ausfallwahrscheinlichkeit nicht per se ausgeschlossen werden kann.  

Das i-Pünktchen 

Neben dem Vertrag über den Erwerb der Genussscheine wurde den Anlegern auch eine Vereinbarung über die Gewährung einer Zeichnungsmöglichkeit für Aktien durch die Einbringung von Forderungen angeboten. Bei Eintritt eines “Triggerevents” sollten die Anleger ihre Genussscheine in Aktien umtauschen können. Das Trigger - Event sollte als eingetreten gelten, wenn der Umsatz der Emittentin der Genussscheine 50 Mio. Euro überschreitet. Davon sind wir aber weit entfernt. Wenn dann mal nicht ein Verlust die Anleger “tiggert”. Sie haben Fragen ? gern.

Insbesondere für rechtsschutzversicherte Geschädigte bleibt es empfehlenswert, individuelle Aktivitäten in die richtigen Bahnen zu leiten. Nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit uns auf und stellen uns Ihre Fragen. Massenabfertigung ist nicht unsere Sache. Wir bieten unserer Mandantschaft einen persönlichen und auf Ihren Fall, sowie Interessen, konzentrierten Service an, der auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung mitumfasst.

Setzen Sie sich bitte gern mit uns in Verbindung:

  • Tel:     0351/ 21 52 025-0
  • Fax:    0351/ 21 52 025-5
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